MVZ am Himmelsberg Schnelltests nicht mehr kostenlos

Zweibrücken · Das MVZ im Gebäude des ehemaligen Evangelischen Krankenhaus verlangt jetzt eine Selbstbeteiligung.

 Das ehemalige Evangelische Krankenhaus Zweibrücken

Das ehemalige Evangelische Krankenhaus Zweibrücken

Foto: Rainer Ulm

Nun also doch: Das Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) Zweibrücken, das seit geraumer Zeit in Kooperation mit der Fachklinik Himmelsberg im Gebäude des ehemaligen Evangelischen Krankenhauses (EvK) Corona-Schnelltests anbietet, will den Testpersonen die Eigenbeteiligung nicht mehr grundsätzlich erlassen, wie zuvor von der Einrichtung angekündigt (wir berichteten). Diesen Sinneswandel hat Unternehmensberater Klaus-Dieter Hielscher namens des MVZ am Mittwoch dem rheinland-pfälzischen Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) schriftlich mitgeteilt. Die Mainzer Behörde hatte zuvor auf Nachfrage unserer Zeitung klargestellt: „Der Erlass der Eigenbeteiligung ist nicht zulässig. Es darf seitens der Teststellen kein Wettbewerbsvorteil durch den Erlass der Eigenbeteiligung generiert werden. Darüber wurden die Teststellen seitens des Landes am 4. Juli 2022 informiert.“

Nun schrieb Hielscher dem Landesamt: „Nach der aktuell vorliegenden Klarstellung werden wir uns jedoch – mit sofortiger Wirkung – an die von Ihnen veröffentlichten Ergänzenden Informationen zur Testverordnung ab dem 1.7.2022 halten und die Eigenbeteiligung nicht mehr erlassen. Wir hoffen, dass die Angelegenheit damit geklärt ist.“ Zugleich erläuterte Hielscher der Behörde die Beweggründe für den Kostenerlass und stellte klar: „Hintergrund dieser Maßnahme war die Absicht, ein positives Zeichen der Akzeptanz für die Bevölkerung Zweibrückens und Umgebung zu zeigen und zu setzen. Das Erzielen eines Wettbewerbsvorteils war zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt!“

Diesen Effekt hatten nämlich andere Zweibrücker Teststellen-Betreiber wie etwa der Arbeiter-Samariter-Bund befürchtet und beanstandet. Wohingegen das Gratis-Angebot des MVZ, mit dem auf der Facebook-Seite der Fachklinik Himmelsberg am Tag des Inkrafttretens der „Dritten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung“ geworben worden war, viel Zustimmung bekommen hatte – von „bemerkenswert“ bis „super toll“ war da zu lesen.

In dem Schreiben an das Landesamt hieß es nun weiter: „Das Testcenter (im ehemaligen EvK, Anm. d. Red.) hatte zu keinem Zeitpunkt auf die Erhebung des Eigenanteils in Höhe von drei Euro verzichtet.“ Der Betrag sei lediglich den privatärztlichen Praxen im Hause „berechnet und von diesen getragen“ worden. In diesem Zusammenhang bat Hielscher die Behörde, zu prüfen, „ob dieser Weg unter Umständen akzeptabel ist und in diesem Sinne fortgeführt werden darf“. Unabhängig davon werde man aber ab sofort die Eigenbeteiligung von allen Bürgerinnen und Bürgern verlangen, die keinen Anspruch auf kostenlose Tests haben – wie Kinder unter fünf Jahren oder Schwangere im ersten Trimester.

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