Schmieg: Beim Feuerwerk geht Sicherheit vor

Zweibrücken · Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Darauf weist der Zweibrücker Stadtfeuerwehrinspektor Harald Schmieg hin. Zu allen anderen Zeiten bedürfe es einer Genehmigung.

Wer sich nicht daran hält, müsse mit erheblichen Geldbußen rechnen. Pyrotechnik dürfe außerdem nicht in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden. Zudem sei das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk in der unmittelbaren Nähe von Fachwerkhäusern verboten. "Feuerwerkskörper und Raketen gehören nicht in die Hände von Kindern", mahnt Schmieg. Nur gemeinsam mit Erwachsenen dürften diese Feuerwerksartikel gezündet werden. Grundsätzlich seien Raketen , Böller und Fontänen nur im Freien zu verwenden. Ganz wichtig sei es, die Gebrauchsanleitung zu beachten und genügend Abstand zu Menschen, Tieren sowie Häusern, Mülltonnen und Autos zu halten. Raketen sollten immer senkrecht in den Himmel geschossen und nie in der Hand behalten werden. Eine mit Wasser gefüllte Getränkeflasche oder ein Eimer mit Sand sei eine gute Startrampe. "Böller und anderes Feuerwerk sollen auf dem Boden liegend beziehungsweise stehend angezündet werden", erklärt der Feuerwehrchef. Besonders wichtig: Blindgänger dürften keinesfalls ein zweites Mal angezündet, sondern müssten unbedingt entsorgt werden.

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