Berliner Ministerium verteidigt Überflieger-Bau

Zweibrücken · Das Bundesverkehrsministerium als Fachaufsicht hält den Bau des Überfliegers am Bubenhauser Kreisel für notwendig. Die Pressestelle des Ministeriums schrieb gestern auf Merkur-Anfrage, vor dem Hintergrund der am Kreisel eingetretenen Überlastungen beziehungsweise Rückstaus sei der Überflieger-Bau notwendig.

Das habe dem Ministerium die zuständige Straßenbauverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz (AV RP) mitgeteilt. Ein im Auftrag der Stadt Zweibrücken erstelltes Verkehrsgutachten habe das bestätigt. Für die Planung, den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung der Bundesfernstraßen sei nach Artikel 90 und 85 Grundgesetz im Rahmen der Auftragsverwaltung des Bundes das jeweilige Bundesland zuständig, hier die AV RP. Man habe vereinbart, dass der Bau durch die Stadt Zweibrücken veranlasst wird, im Sommer die Arbeiten starten. Der Bubenhauser Kreisel sei 1998 bis auf die Direktrampe zur Verbindung der Innenstadt mit der A8-Auffahrt fertiggestellt worden. Die Rampe habe man zurückgestellt, um die weitere Verkehrsentwicklung abzuwarten.

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