Großsteinhausener Ortsgemeinderat uneinig Neubaugebiet sorgt für Diskussionsstoff

Großsteinhausen · Großsteinhauser Ratsmitglieder sprechen sich mehrheitlich für Erschließung des Plattenweges aus.

 Bereits bei der Schaffung des Baugebietes „Am Mühlberg“ gab es in Großsteinhausen jede Menge Hürden aus dem Weg zu räumen.

Bereits bei der Schaffung des Baugebietes „Am Mühlberg“ gab es in Großsteinhausen jede Menge Hürden aus dem Weg zu räumen.

Foto: nos

Stillstand oder Fortschritt – neues Baugebiet ja oder nein? Gerade die Kommunalpolitiker in Großsteinhausen haben leidliche Erfahrung damit gemacht, welche Schwierigkeiten beim Ausweisen von Baugebieten zu bewältigen sind. Bei der Erschließung des letzten Neubaugebietes „Am Mühlberg“ wurde das deutlich. Noch ist im Rat keine abschließende Entscheidung getroffen worden, doch die Diskussionen zu einem neuen Baugebiet sind entfacht.

Baureife Grundstücke sind im Ort Mangelware, bauliche Leerstände kaum zu verzeichnen und die Umnutzung von landwirtschaftlichen Anwesen zu Wohnzwecken keine Lösung. Deshalb ist schon mal mit Grundstückseigentümern in der Verlängerung des Plattenweges gesprochen worden, wo nach Einschätzung der Ratsmitglieder weiteres Bauland zu schaffen wäre. Ortsbürgermeister Volker Schmitt: „Drei Eigentümer lehnen eine Baulanderschließung auf ihren Grundstücken kategorisch ab. Damit ist klar, dass es für die Gemeinde ein steiniger Weg werden könnte, bis wir ein neues Baugebiet haben und es jungen Familien und auch Interessierten anbieten können. Da müssten ja die Grundstückseigentümer mit dem Erschließungsträger einen Erschließungsvertrag abschließen, was sie aber nicht tun werden. Deshalb wird wohl, falls wir zu einem Baugebiet kämen, nur die klassische Erschließungsform in Frage kommen.“ Im Klartext würde das heißen, dass die Ortsgemeinde Bauherrin der Erschließungsanlagen würde, davon zehn Prozent trage und die Eigentümer mit den üblichen Erschließungsbeiträgen belastet werden müssten.

Diesen Weg mitzugehen, lehnte das Ratsmitglied Rudolf Schwarz ab. Er verwies auf die Problematik beim Neubaugebiet „Am Mühlberg“ und vertrat die Auffassung, dass es im Birkenweg noch genügend baureifes Gelände gebe. Den Grundstückseigentümern müsste eine Frist gesetzt werden, innerhalb welcher sie die Grundstücke zu bebauen hätten. Erst dann, wenn solche Möglichkeiten ausgeschöpft seien, könnten andere Erschließungswege beschritten werden. Diese Auffassung wurde von den übrigen Ratsmitgliedern nicht geteilt. Schmitt legte nochmals dar, dass es kein gesetzliches Baugebiet gibt, schließlich würde da über fremdes Eigentum befunden. Die Klausel für ein zeitliches Bebauen eines Grundstücks sei nur dann möglich, wenn die Ortsgemeinde als Veräußerin von Grundstücken eine solche Klausel in die Notariatsurkunde mit aufnehme, wie das früher auch in Großsteinhausen der Fall gewesen sei. Das käme nur dann in Frage, wenn die Ortsgemeinde Grundstückseigentümerin sei.

Dass es die Ortsgemeinde ohne neues Bauland schwer haben wird, gerade für jungen Familien weiter attraktiv zu bleiben, ist den Ratsmitgliedern bewusst. Deshalb wollen sie auch daran festhalten, neues Bauland für den Ort zu erschließen.

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