Juristischer Erfolg Etappensieg für die Pfalzwerke

Südwestpfalz · Streit mit der Bundeswehr um Errichtung von Windrädern: Gericht nimmt Antrag des Versorgers an.

 Die Pfalzwerke wollen drei Windräder auf dem Bendelberg errichten. Diesem Ziel sind sie nun ein Stück nähergekommen.   

Die Pfalzwerke wollen drei Windräder auf dem Bendelberg errichten. Diesem Ziel sind sie nun ein Stück nähergekommen.  

Foto: dpa/Patrick Pleul

(red) Etappensieg für die Pfalzwerke vor dem Verwaltungsgericht Neustadt: Das Gericht im Streit um die Errichtung von Windrädern auf dem Bendelberg einem Antrag des Energieversorgers stattgegeben. Das Verwaltungsgericht ordnet „die sofortige Vollziehung der der Pfalzwerke AG durch die Kreisverwaltung Südwestpfalz erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen“ an, wie es gestern in einer Pressemitteilung erklärte.

Das bedeutet einen Rückschlag für die Bundeswehr. Diese befürchtet, dass die geplante Errichtung von drei Windrädern auf dem Bendelberg (in den Gemarkungen Wallhalben, Knopp-Labach und Hettenhausen) die Ausbildung ihrer Piloten beeinträchtigen würde, weil die Windräder ihre „Polygone“-Anlagen (zwei stehen in Bann, eine in Oberauerbach und eine in Pirmasens) deutlich stören würden (wir berichteten).

Diese elektronische Luftkampfübungs-Anlage, die gemeinsam von den Luftstreitkräften Deutschlands, Frankreichs und der USA betrieben wird, besteht aus vier Fernmeldeanlagen zur Erfassung, Verfolgung und Bekämpfung von Bedrohungen aus der Luft. Auf dieser Anlage wird eine einsatz- und realitätsnahe Ausbildung von Luftfahrzeugbesatzungen durchgeführt.

Nach Ansicht der Bundeswehr könnte die Errichtung der drei Windenergieanlagen auf dem Bendelberg die Zielverfolgung des Radars erheblich und nachhaltig stören. Die Bundeswehr hatte gegen die der Pfalzwerke erteilte „immissionschutzrechtliche Genehmigung“erfolglos Widerspruch eingelegt und am 4. September 2017 Klage beim Verwaltungsgericht Neustadt erhoben, über die noch nicht entschieden ist.

Da der von der Bundeswehr erhobenen Klage aufschiebende Wirkung zukommt mit der Folge, dass die Pfalzwerke damit bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Klage an der Verwirklichung ihres Vorhabens auf dem Bendelberg gehindert wären, hat das Unternehmen beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Anordnung des Sofortvollzugs der Genehmigung gestellt und vorgetragen, schon der Kreisrechtsausschuss habe das Vorbringen der Bundeswehr als zu wenig konkret angesehen, um die Annahme einer Störung der Radaranlage der „Polygone“-Einrichtung bejahen zu können. Eine Verzögerung des Baus der drei Windenergieanlagen infolge der aufschiebende Wirkung der Klage zöge für sie erhebliche wirtschaftliche Nachteile nach sich. Außerdem sei gesetzlich der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung festgeschrieben, wonach bis zum Jahre 2050 stufenweise dieser Anteil auf 80 Prozent angehoben werden solle. Auch das Land Rheinland-Pfalz habe sich zum Ziel gesetzt, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu fördern.

Das Verwaltungsgericht hat dem Antrag der Pfalzwerke nun stattgegeben, wie es gestern mitteilte und zur Begründung ausgeführt, das geltend gemachte wirtschaftliche Interesse an der Errichtung der drei Windenergieanlagen auf dem Bendelberg sei höher zu werten als das Aufschubinteresse der Bundeswehr. So habe die Bundeswehr eine Störung der Radaranlage der „Polygone“-Einrichtung gerade durch die drei geplanten Windenergieanlagen auf dem Bendelberg nicht belegt. Ihr Vortrag, die drei Windenergieanlagen auf dem Bendelberg führten zu einer weiteren erheblichen Verschattung des Luftabwehrradars im Übungsgebiet der „Polygone“-Anlage, sei nicht plausibel gemacht. Die Bundeswehr sei aber „insoweit darlegungspflichtig, auch wenn ihr ein verteidigungspolitischer Beurteilungsspielraum bei der Frage einer Störung des Luftabwehrradars eingeräumt“ sei.

Gegen den Beschluss ist innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe das Rechtsmittel der Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zulässig.

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