Wie Heiko Maas die Rechte von „Kreativen“ stärken will

Berlin · Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD ) will Musiker, freie Journalisten und Buchautoren künftig besser vor Ausbeutung und Knebelverträgen schützen. Seine geplante Reform des Urheberrechts dürfte insbesondere bei einigen Musik-Verwertern auf Widerstand stoßen.

Sollte der Entwurf Gesetz werden, wird demnächst jeder Künstler nach fünf Jahren die Möglichkeit haben, die Nutzungsrechte an seinen Werken zurückzurufen. Es steht ihm dann etwa frei, sich einen anderen Musikverlag zu suchen, der Titel weiter vermarktet. Der alte Verwerter soll jedoch ein Vorkaufsrecht erhalten. Sofern er dem Künstler die selben Konditionen bietet wie der neue Verlag, verblieben die Rechte bei ihm.

Die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) begrüßt den Entwurf. Er sei ,,ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Rechtsposition von Musikern, Autoren und Journalisten ", so DOV-Geschäftsführer Gerald Mertens. Kritik kommt hingegen vom Hamburger Rechtsanwalt Jens Michow, Präsident des Bundesverbandes der Veranstaltungswirtschaft. "Das würde vor allem Investitionen in innovative Projekte, etwa neue Musical- und Filmproduktionen, erschweren", so Michow, weil sich "bessere Angebote" leicht fingieren ließen.

Journalisten sollen künftig bei Mehrfachnutzungen ihrer Texte nicht mehr mit niedrigen Pauschalhonoraren abgefertigt werden können. "Kreative müssen von ihrer Arbeit leben können", so Maas. Damit sie gegenüber Auftraggebern selbstbewusster auftreten können, plant Maas ein Verbandsklagerecht für Urheberverbände. Länder und Verbände haben nun drei Monate Zeit, Stellung zu beziehen.

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