Polizeieinsatz aus Angst vor großen Hunden - Muss der Tierhalter bezahlen?

Neustadt · Große Hunde machen vielen Leuten Angst. Das gilt auch, wenn Deutsche Doggen auf dem Grundstück frei herumlaufen und über die Mauer schauen. Aber wer zahlt für den Einsatz, wenn aus Angst die Polizei gerufen wird?

Neustadt. Ein Grundstückseigentümer muss für die Kosten eines Polizeieinsatzes aufkommen, wenn seine aus dem Zwinger ausgebrochenen Hunde auf seinem Grundstück frei herumlaufen und aus Sicht der von Nachbarn herbeigerufenen Polizeibeamten eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden (Az.: 5 K 256/11.NW).

Der Kläger im konkreten Fall wohnt in Speyer. Er hält auf seinem Grundstück mehrere Deutsche Doggen. Im März 2010 meldete sich ein Nachbar bei der Polizei und wies darauf hin, dass die Hunde auf dem Grundstück des Klägers frei herumlaufen würden. Zwei Polizeibeamte fuhren hin und stellten fest, dass die Hunde sich aus dem Zwinger befreit hatten. Sie schlugen mehrfach an und legten ihre Vorderpfoten auf die Begrenzungsmauer. Auf Anordnung der Polizeibeamten brachte die herbeigerufene Tochter des Klägers die Hunde wieder in den Zwinger zurück.

Für den Einsatz stellte das Polizeipräsidium Rheinpfalz dem Kläger 141,25 Euro in Rechnung. Der Hundehalter hält diese Forderung für unberechtigt. Von den jungen Hunden sei keine Gefahr ausgegangen. Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen. Begründung: Die Polizeibeamten hätten im maßgeblichen Zeitpunkt ihres Einschreitens bei verständiger Würdigung von einer Gefahrenlage ausgehen können. Denn die Hunde hätten nach Ankunft der Beamten sofort angeschlagen und einen aggressiven Eindruck vermittelt. Es sei nicht auszuschließen gewesen, dass die Hunde die Begrenzungsmauer zum Nachbarn überspringen. Der Einwand des Klägers, die jungen Hunde seien vollkommen ungefährlich gewesen und hätten nicht über die Grenzmauer springen können, sei unbeachtlich. Denn für ein polizeiliches Einschreiten genüge schon der Anschein einer Gefahr. red/wi

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