Wie viel taugt ein Bierdeckel vor dem Richtertisch?

München · Wie viel Beweiswert hat so ein profaner Bierdeckel vor Gericht? Mit dieser Frage musste sich jetzt das Amtsgericht in München beschäftigen

München. Die einen wollen ihre Steuererklärung auf einem Bierdeckel machen. Die anderen lassen dort ihre alkoholischen Getränke aufnotieren, um sie später zu bezahlen. Aber wie viel Beweiswert hat so ein profaner Bierdeckel vor Gericht? Mit dieser Frage musste sich jetzt das Amtsgericht in München beschäftigen (Az.:251 C 28086/10).
Eine Wirtin klagte dort gegen eine ehemalige Stammkundin. Sie warf ihr laut Rechtsportal Juris vor, Getränke, die sie konsumiert hatte, bislang nicht bezahlt zu haben. Weil sie Stammkundin sei, habe sie nämlich nicht immer gleich zahlen müssen, sondern man habe ihre Getränkekosten auf Bierdeckeln notiert. Jetzt seien 136 Euro aufgelaufen, die wolle man erstattet bekommen.

Die Kundin wollte allenfalls 96 Euro bezahlen. 136 Euro seien nie im Leben angefallen, meinte sie. Und: Bierdeckel seien auch leicht zu verfälschen, schließlich befänden sich nur Striche und keine Beträge darauf. Deshalb seien sie auch kein geeignetes Beweismittel. Ein Strich bedeute ein Bier zum Preis von 2,20 Euro, konterte die Klägerin. Das wisse die Kundin auch. Und natürlich habe man nichts verfälscht.

Nachdem Bierdeckel tatsächlich nicht sehr aussagekräftig sind, vernahm das Amtsgericht München die Parteien sowie drei Zeugen. Und nach der Beweisaufnahme einigten sich die Parteien in einem Vergleich darauf, dass die Kundin 112 Euro bezahlt. Aber dabei bleibt es nicht allein. Die Verfahrenskosten werden wohl anteilig geteilt. Sie betragen in einem solchen Fall etwa 255 Euro. Und wenn die Zeugen nicht auf ihre Auslagenentschädigung verzichtet hätten, wären deren Kosten noch hinzugekommen. Für dieses Geld hätte man einige Biere bekommen können. red/wi

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