Hunde dürfen nicht auf dem Eppelborner Friedhof herumlaufen
Eppelborn. In den vergangenen Tagen und Wochen häuften sich bei der Friedhofsverwaltung die Beschwerden, wonach Besitzer von Hunden ihre Tiere auf den Friedhöfen mitführen beziehungsweise frei herumlaufen lassen. Das Mitbringen von Tieren, ausgenommen Blindenhunde, auf den Friedhöfen der Gemeinde Eppelborn ist nicht gestattet, darauf weist die Gemeindeverwaltung hin
Eppelborn. In den vergangenen Tagen und Wochen häuften sich bei der Friedhofsverwaltung die Beschwerden, wonach Besitzer von Hunden ihre Tiere auf den Friedhöfen mitführen beziehungsweise frei herumlaufen lassen. Das Mitbringen von Tieren, ausgenommen Blindenhunde, auf den Friedhöfen der Gemeinde Eppelborn ist nicht gestattet, darauf weist die Gemeindeverwaltung hin.
Hundekot in den Grünanlagen und auf den Gräbern sei ein Ärgernis für die Friedhofsbenutzer, also in erster Linie für die Angehörigen von Verstorbenen, aber auch für Gärtner, die Grabstätten pflegen und eine Menge Zeit und Geld in die Pflege investieren. Pflanzen werden geschädigt und die Arbeit zwischen Fäkalien wird zu einer Zumutung. Darüber hinaus sollen schon aus Pietätsgründen und zur Einhaltung der Friedhofsruhe keine Hunde mitgeführt werden. red