Richter lehnen Löschung negativer Ebay-Bewertung ab

Düsseldorf · Wer als Verkäufer beim Internet-Auktionshaus Ebay auftritt und nach dem Verkauf eine negative Beurteilung erhält, hat keinen Anspruch in einem Eilverfahren auf die Löschung dieses Kommentars. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem derartigen Fall entschieden (Az.: I-15 W 14/11).

Düsseldorf. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Ebay-Verkäufer, der auf eine Negativbewertung eines Käufers erwidert hat, nicht in einem Eilverfahren die Löschung der negativen Bewertung verlangen kann (Az.: I-15 W 14/11).
In dem Fall, der vom Rechtsportal Juris veröffentlicht worden ist, hatte eine Käuferin einen Computermonitor zum Kaufpreis von 144,90 Euro über die Ebay-Plattform erworben. Sie machte dann von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und sandte den Monitor an die Verkäuferin zurück. Die Verkäuferin verweigerte die Erstattung des Kaufpreises und meinte, die Klägerin habe den zurückgesandten Monitor nicht ordentlich verpackt, so dass der Monitor beschädigt worden sei. Die Käuferin veröffentlichte daraufhin über das Ebay-Bewertungsportal folgenden Kommentar: "Finger weg!! Hat seine ware zurückerhalten, ich aber nie mein geld". Die Verkäuferin stellte folgende Antwort ein: "Fahrlässigkeit beschädigtes LCD bitte alles lesen auf unserer mich Seite Anfang". Die Verkäuferin verlangte von der Käuferin zudem, die negative Bewertung zu löschen. Sie machte unter anderem geltend, dass sie auf Grund der negativen Bewertung Umsatzeinbußen erlitten habe.
Das Landgericht und nun das Oberlandesgericht Düsseldorf haben einen Löschungsanspruch verneint. Begründung: Das Ebay-Bewertungssystem ermögliche im Konfliktfall den Beteiligten, unverzüglich ihre Sichtweise zu schildern. Jedenfalls im Eilverfahren als Erlass einer einstweiligen Verfügung könne daher in der Regel keine Löschung verlangt werden. Im Übrigen sei die Aussage "hat seine ware erhalten, ich aber nie mein geld" im Kern nicht ersichtlich unwahr. Auch die Bezeichnung "Finger weg" überschreite nicht die Grenze zur Schmähkritik. red/wi

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort