Uniklinik: Zweite Anklage gegen Völklinger Bauunternehmer

Saarbrücken/Völklingen · Die Korruptionsaffäre um den Neubau der Inneren Medizin der Uniklinik Homburg weitet sich aus. Gegen einen inhaftierten Völklinger Bauunternehmer, der nach Landshut verlegt wird, wurde eine zweite Anklage erhoben.

. Seit Anfang Juni sitzt der 37 Jahre alte Völklinger Bauunternehmer bereits in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft wirft dem früheren Firmenchef - wie bereits berichtet - Korruption und Anstiftung zum Diebstahl von Baugeräten bei Mitbewerbern vor. Zur Zeit ist der Inhaftierte unterwegs. Er reist von Saarbrücken aus im Gefangenenbus, der von Anstalt zu Anstalt fährt. Vom Justizministerium vorgegebene vorläufige Endstation ist das Gefängnis im bayerischen Landshut. Justizsprecher Bernd Weber nennt die "Umsetzung einer verfahrenssichernden Maßnahme" als Grund für die Verlegung.

Im Klartext: Es soll verhindert werden, dass der Mann vom Bau einen Zeugen, der im Saarbrücker Gefängnis sitzt und ihn offenbar durch Aussagen belastet hat, beeinflusst. Wie es heißt, soll dieser Gefangene, dessen Wahrheitsliebe von Verteidigern bezweifelt wird, bereits bedroht worden sein. Die Konsequenz: Der Ex-Firmenchef wird "verschubt", wie die Verlegung im Vollzugsjargon bezeichnet wird. Voraussichtlich in Landshut wird der 37-Jährige dann demnächst die zweite Anklage, die die Staatsanwaltschaft gegen ihn erhoben hat, studieren können. Nach Informationen unserer Zeitung werden ihm darin weitere Korruptionsfälle im Zusammenhang mit dem millionenschweren Neubau der Inneren Medizin an der Homburger Uniklinik vorgeworfen. Mit 3000 Euro in bar soll beispielsweise ein Ingenieur des Generalplaners geschmiert worden sein, damit dieser überhöhte Rechnungen abzeichnet. Statt angeblich berechneter 64 Tonnen Stahl seien nur 26 Tonnen verbaut worden, heißt es. In mindestens drei weiteren Fällen sollen Beträge zwischen 200 und 500 Euro übergeben worden sein. Zur Klimapflege habe der Unternehmer die Ingenieure zu Essen eingeladen. Jens Schmidt, Verteidiger des Völklingers, bezeichnet die Anklage als fehlerhaft, kaum ein Vorwurf sei belegt.

Auf freiem Fuß ist zwischenzeitlich ein Mitarbeiter des Unternehmers. Der Haftbefehl gegen ihn wurde letzte Woche außer Vollzug gesetzt. Gegen seine Frau, die bei der Staatsanwaltschaft in der Geschäftsstelle gearbeitet hat, wurde wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen ein Strafbefehl über 80 Tagessätze zu je 30 Euro beim Amtsgericht beantragt. Sie soll die Betroffenen frühzeitig auf die eingeleiteten Ermittlungen hingewiesen haben. Die Justizangestellte wurde zwischenzeitlich entlassen.

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