Bußgeld gegen Uniklinik und kaufmännischen Vorstand Vorstand der Uniklinik lehnt „Deal“ mit Staatsanwalt ab

Saarbrücken/Homburg · Der Prozess wegen Bußgelds gegen Klinik und den kaufmännischen Direktor Kerle wurde bereits wiederholt verschoben. Aber jetzt soll er stattfinden.

     Ulrich Kerle, Kaufmännischer Direktor der Homburger Uniklinik.

Ulrich Kerle, Kaufmännischer Direktor der Homburger Uniklinik.

Foto: Raºdiger Koop/UKS/Raºdiger Koop

Das Verfahren birgt für das in die Kritik geratene Universitätklinikum des Saarlandes (UKS) und seinen kaufmännischen Vorstand Ulrich Kerle durchaus Zündstoff. Weil offenbar so genannte „Compliance“-Richtlinien am UKS nicht funktioniert haben sollen und „zahlreiche strafbare Betrugshandlungen zu Lasten von privat versicherten Patienten im Zusammenhang mit der Abrechnung von Wahlleistungen zu verzeichnen“ gewesen seien, hatte die Staatsanwaltschaft bereits im Oktober 2018 einen hohen Bußgeldbescheid gegen das UKS und Kerle erlassen. Hintergrund waren angeblich zu Unrecht an Privatpatienten der Neurochirurgie adressierte Rechnungen aus den Jahren 2013 und 2014. Deshalb fordert die Staatsanwaltschaft insgesamt Geldbußen in Höhe von 158 129,41 Euro. Davon soll Kerle selbst 20 000 Euro zahlen, das Klinikum 80 000 Euro als „Verbandsgeldbuße“. Zusätzlich sollen 58 129,41 Euro, die von Patienten angeblich zu Unrecht gefordert wurden, abgeschöpft werden. Der Vorwurf an Kerle lautet, er habe es „in sorgfaltswidriger Weise unterlassen“, Kontroll- und Überwachungsmechanismen einzurichten, um entsprechende Betrugsversuche festzustellen oder zu verhindern.