Tierschutz-Beauftragter soll bis Jahresende ernannt werden

Saarbrücken · Voraussichtlich Ende des Jahres wird der Landtag den ersten Landesbeauftragten für Tierschutz ernennen. Das teilte das Umweltministerium auf SZ-Anfrage mit.

Das Parlament hatte Ende Juni ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Der Landestierschutzbeauftragte soll die Regierung ehrenamtlich in Tierschutzfragen beraten und Vorschläge für die Verbesserung des Tierschutzes erarbeiten. Darüber hinaus ist er Ansprechpartner für Verbände und Bürger und nimmt deren Beschwerden entgegen. Das Ministerium kündigte an, die aktiven Tierschutzverbände zu einer Sitzung einzuladen. Bevor die Verbände Kandidaten vorschlagen können, müssen sie nachweisen, dass sie anerkannte Verbände im Sinne des neuen Gesetzes sind. Das heißt, sie müssen in ihrer Satzung den Tierschutz fördern, ihren Sitz im Saarland haben und mindestens fünf Jahre bestehen. Aus den Vorschlägen wird die Regierung einen Kandidaten auswählen, der vom Landtag gewählt werden soll.

Das neue Gesetz gewährt den anerkannten Vereinen erstmals auch ein Verbandsklagerecht, mit dem sie bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz vor Gericht ziehen können. Bisher habe davon noch kein Verband Gebrauch gemacht, so das Ministerium.

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