Tierschützer fordern Änderungen im Jagdgesetz

Saarbrücken. Der Verband "Menschen für Tierrechte - Tierversuchsgegner Saar" dringt angesichts der Gespräche über die Bildung einer neuen Landesregierung darauf, den Einfluss der "Jäger-Lobby" im Umweltministerium zurückzudrängen

Saarbrücken. Der Verband "Menschen für Tierrechte - Tierversuchsgegner Saar" dringt angesichts der Gespräche über die Bildung einer neuen Landesregierung darauf, den Einfluss der "Jäger-Lobby" im Umweltministerium zurückzudrängen. Verbandschef Rolf Borkenhagen nannte es einen "unhaltbaren Zustand", dass der Tierschutz im Ministerium Mitgliedern der Vereinigung der Jäger des Saarlandes (VJS) unterstellt sei.

Zudem sei es "ein Unding", dass der Tierschutz nur mit einer halben Personalstelle, der Bereich Jagd dagegen mit drei Stellen besetzt sei. Borkenhagen forderte, ein nicht von Jägern besetztes Tierschutzreferat mit zwei Personalstellen im Umweltressort einzurichten. Darüber hinaus müssten - anders als bisher - Tierschutzverbände bei allen tierschutzrelevanten Entscheidungen des Ministeriums angehört werden.

Ein Sprecher von Umweltminister Stefan Mörsdorf (CDU) weist die Vorwürfe zurück. Er verwies darauf, dass die CDU-Regierung gleich nach Amtsantritt im Jahr 1999 im Ministerium eine halbe Stelle für einen Tierarzt neu geschaffen habe. Der für den Tierschutz zuständige Abteilungsleiter Arnold Ludes sei zwar VJS-Mitglied, genieße aber bei Tierschützern hohes Ansehen. So habe er in 2001 die Ehrenurkunde des Tierschutzbundes im Saarland erhalten.

Ferner habe das Ministerium im Frühjahr 2009 eine Hotline eingeführt, an die sich besorgte Bürger bei Verstößen gegen den Tierschutz wenden können. Zudem habe Mörsdorf mit der Tierschutzstiftung Saar ein bundesweit einmaliges Gremium geschaffen, in dem die Tierschützer in der Mehrheit seien. Die Geschäftsführung der Stiftung liege bei einer Tierschutzreferentin im Umweltressort.

Borkenhagen, der Vizechef der Stiftung ist, appellierte an den neuen Landtag, das Jagdgesetz so ändern, dass nur noch Wildtiere erlegt werden dürfen, die für den Verzehr gedacht sind. Der Abschuss von Haustieren müsse verboten werden. Ferner müsse das Parlament ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände einführen. Nur wenn der Landtag ein solches Klagerecht beschließe, könnten Tierschützer künftig gegen Tierschutz-Vergehen vorgehen. nof

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