Mehr Rechte für Tierschützer

Saarbrücken. Mit dem geplanten Tierschutz-Verbandsklagegesetz (TSVKG), das im März im Landtag diskutiert werden soll, will die schwarz-rote Landesregierung eine bundesweite Vorreiterrolle beim Tierschutz einnehmen. Der Gesetzesentwurf sieht neben dem Verbandsklagerecht auch die Berufung eines ehrenamtlichen Landestierschutzbeauftragten vor, teilte das Saar-Umweltministerium mit

 Würde das Verbandsklagegesetz verabschiedet, könnten Vereine zum Beispiel gegen den Bau einer neuen Schweinemastanlage klagen. Foto: dpa

Würde das Verbandsklagegesetz verabschiedet, könnten Vereine zum Beispiel gegen den Bau einer neuen Schweinemastanlage klagen. Foto: dpa

Saarbrücken. Mit dem geplanten Tierschutz-Verbandsklagegesetz (TSVKG), das im März im Landtag diskutiert werden soll, will die schwarz-rote Landesregierung eine bundesweite Vorreiterrolle beim Tierschutz einnehmen. Der Gesetzesentwurf sieht neben dem Verbandsklagerecht auch die Berufung eines ehrenamtlichen Landestierschutzbeauftragten vor, teilte das Saar-Umweltministerium mit. Zu einem konsequenten Schutz der Natur gehöre auch, "dass Tiere nicht nur als Nutzobjekte behandelt werden, sondern dass ihnen um ihrer selbst willen Schmerz und Leid erspart bleiben und sie artgerecht leben dürfen", wie es im Entwurf heißt. Anerkannte Verbände, Vereine, Stiftungen könnten demnach bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz Rechtsmittel einlegen. Dazu gehörten etwa "bau- und immissionsschutzrechtliche Genehmigungen", die Bauvorhaben betreffen, durch die eine erwerbsmäßige Tierhaltung ermöglicht werden soll. Jene Vereine, Verbände und Stiftungen sind laut Gesetzentwurf klageberechtigt, die laut Satzung die Ziele des Tierschutzes fördern, ihren Sitz im Saarland haben und mindestens fünf Jahre bestehen. Bisher gibt es dem Ministerium zufolge nur in Bremen ein solches Gesetz.Den Vorschlag des Verbandsklagerecht findet der Landeschef des saarländischen Tierschutzbundes, Werner Kirsch, trotz einiger Kritikpunkte gut. Für Kirsch bedeutet das vorgeschaltete Verwaltungsverfahren allerdings einen "Wermutstropfen". Falls im Saarland eine Schweinemastanlage gebaut werden würde, und dessen Betreiber dafür eine Baugenehmigung erhalte, könnten klageberechtigte Institutionen zunächst nur dagegen Widerspruch einlegen, erklärte er. "Klagen kann man erst dagegen, wenn die Behörde den Widerspruch zurückweist", so Kirsch. Von einem Landestierschutzbeauftragten verspricht sich Kirsch "nicht allzu viel", zumal dieser nur beratend tätig sein soll. Nach Kirschs Ansicht krankt das Gesetz auch an seinem "Verfallsdatum" - Ende 2020 soll es auslaufen.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) im Saarland begrüßt es generell, dass nun ein Verbandsklagegesetz auf den Weg gebracht werden soll. Nach den Worten des BUND-Vorstandsmitgliedes Caroline Jung ist das Gesetz aber in Teilen ungeeignet, die Vorschriften zum Schutz von Tieren tatsächlich durchsetzen zu können. "Nach dem derzeitigen Entwurf können nur bestimmte Verstöße der Behörden gegen das Tierschutzgesetz angegriffen werden, andere dagegen nicht", erläuterte Jung. Danach sei es etwa möglich, gegen das Schnabelkürzen bei Hühnern zu klagen. Es sei allerdings nicht möglich, rechtswidrig genehmigte Tierversuche zu beenden. Dazu Jung: "Damit Tierschutzverbände die Einhaltung des Tierschutzgesetzes effektiv durchsetzen können, muss das und einiges andere dringend geändert werden."

Obwohl sich der Naturschutzbund (Nabu) Saar schwerpunktmäßig für Tiere in der freien Landschaft einsetzt, begrüßte die Umweltorganisation ebenfalls das geplante Gesetz. Landeschef Ulrich Heintz wertete es als positiv, dass auch Stiftungen, wie etwa die Tierschutzstiftung Saar, beim Umweltministerium beantragen können anerkannt zu werden. Wie stark der Landestierschutzbeauftragte bei künftigen Gesetzesverfahren eingebunden werde, müsse man abwarten, sagte Heintz. bera

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort