Streit um Patienten-Tod in Zweibrücker Klinik

Zweibrücken. Die Angehörigen des vor fünf Jahren aufgrund von Behandlungsfehlern am Zweibrücker St.-Elisabeth-Krankenhaus verstorbenen Markus Buchholz sind empört darüber, dass die Staatsanwaltschaft hierfür nur eine junge Ärztin, nicht aber die Klinikleitung in die Verantwortung nehmen möchte

 Die Leitung des katholischen Krankenhauses in Zweibrücken betont, man habe seit dem Tod eines Patienten im Juli 2007 Abläufe geändert. Foto: lf

Die Leitung des katholischen Krankenhauses in Zweibrücken betont, man habe seit dem Tod eines Patienten im Juli 2007 Abläufe geändert. Foto: lf

Zweibrücken. Die Angehörigen des vor fünf Jahren aufgrund von Behandlungsfehlern am Zweibrücker St.-Elisabeth-Krankenhaus verstorbenen Markus Buchholz sind empört darüber, dass die Staatsanwaltschaft hierfür nur eine junge Ärztin, nicht aber die Klinikleitung in die Verantwortung nehmen möchte.Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hatte nach fast zweijährigen Ermittlungen diesen März Anklage gegen die Assistenzärztin erhoben, da sie Komplikationen nach einer Herzinfarkt-Operation bei dem 41-jährigen Zweibrücker nicht richtig behandelt habe. Buchholz erlitt innere Blutungen - eine bekannte Komplikation nach Linksherzkatheter-Eingriffen. Da der massive Blutverlust nicht rechtzeitig behandelt wurde, starb der Familienvater an einem Blutungsschock.

Für den Saarbrücker Rechtsanwalt der Angehörigen, Pierre Zimmermann, ist es ein Skandal, dass die Staatsanwaltschaft nur eine junge Assistenzärztin anklagt, nicht aber Krankenhaus-Verantwortliche - obwohl vier Gutachter auf gravierende Organisationsmängel der Klinik hinwiesen, so Zimmermann.

Die Staatsanwaltschaft prüfte seit Februar 2012 auch, ein Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche des Krankenhauses einzuleiten. Im April entschied sich die Behörde dagegen. Die Angehörigen haben jetzt Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt. Diese hat der leitende Oberstaatsanwalt Eberhard Bayer an die vorgesetzte Generalstaatsanwaltschaft weitergeleitet. Bayer bestätigt auf Anfrage, dass mehrere von der Staatsanwaltschaft beauftragte Gutachten auch "sicherlich Missstände" in der damaligen Klinik-Organisation feststellten. Bayer bestätigt, dass mehrere Gutachten darauf hinwiesen, dass die damals 32-jährige Assistenzärztin zu viele Patienten zu betreuen hatte. Ein Gutachter habe auch infrage gestellt, ob der Patient überhaupt in Zweibrücken hätte aufgenommen werden dürfen, und er nicht an die für Linksherzkatheter-Operationen besser ausgestattete Uniklinik Homburg hätte verwiesen werden müssen. Doch die von den Gutachtern aufgeworfenen Fragen des Organisationsversagens spielten juristisch für die Staatsanwaltschaft keine Rolle, erläutert Bayer. Anklage gegen Klinik-Verantwortliche hätte nur dann erhoben werden können, "wenn man nachweisen könnte, dass Organisationsversagen ursächlich zum Tod des Patienten geführt hat".

Alle Gutachter stellten aber auch fest, dass die Assistenzärztin trotz "massiver Anzeichen, dass etwas mit dem Patienten nicht stimmt", keine geeigneten Behandlungsschritte unternommen habe, begründet Bayer, dass die Staatsanwaltschaft die Ärztin als Einzige anklagt. Sie hätte diese Fehler auch bei einer geringeren zu betreuenden Betten-Zahl gemacht, ist Bayer überzeugt. Er sehe auch kein öffentliches Interesse an Ermittlungen gegen die Klinik-Verantwortlichen: "Die haben ja reagiert und ihre Strukturen anders gegliedert." Die Klinik erklärte, sie habe in Folge des Todes ihre "internen Abläufe weiterentwickelt" und zwei weitere Kardiologen eingestellt.

Zivilrechtlich übrigens ist der Fall schon geklärt: Die Versicherung des Krankenhauses hat dessen Haftung anerkannt und den Angehörigen Schadenersatz gezahlt.

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