Aus nach drei Jahren Vorclearingstelle Schaumberger Hof schließt

Tholey · Die Vorclearingstelle Schaumberger Hof in Tholey hat zum 1. Januar geschlossen. Das berichtet ein Sprecher des Sozialministeriums. Drei Jahre gab es die zentrale Stelle zur Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer.

 Jetzt dient der Schaumberger Hof in Tholey nicht mehr als Vorclearingstelle für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge.

Jetzt dient der Schaumberger Hof in Tholey nicht mehr als Vorclearingstelle für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge.

Foto: Bonenberger & Klos/B&K

Nach dieser Zeit zieht Staatssekretär Stephan Kolling (CDU) ein positives Fazit: „Die sinkenden Fallzahlen zeigen, dass wir den Notstand überwunden und ein erfolgreiches System zur vorübergehenden Betreuung Minderjähriger erarbeitet haben“. Während im Jahr 2016 insgesamt 570 unbegleitete minderjährige Ausländer hier Hilfe fanden, gingen die Fallzahlen in den folgenden Jahren deutlich zurück. 2019 seien nur noch 129 Fälle auf dem Schaumberger Hof bearbeitet worden. Ab dem 1. Januar liegt das behördliche Verfahren zwar weiterhin in der Zuständigkeit des Landesamtes für Soziales, es wird aber am Standort Saarbrücken durchgeführt. Die Betreuung und Versorgung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer im Vorclearingverfahren erfolgt in saarländischen Jugendhilfeeinrichtungen. „Unsere vorrangigen Ziele waren die Umsetzung eines einheitlichen behördlichen Verfahrens zur vorläufigen Inobhutnahme, die Erfassung der behandelten Fälle im Ausländerzentralregister und die Entlastung der örtlichen Jugendämter“, so Staatssekretär Kolling.

Anstoß dazu war vor knapp vier Jahren die Einführung des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher. Am 1. Februar 2016 wurde die vorläufige Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer dem Landesamt für Soziales zugewiesen. In der Umsetzung wurde am Schaumberger Hof in Tholey ein sogenanntes Vorclearinghaus eingerichtet. Die vorherige Unterbringung der Jugendlichen in den damals bestehenden Einrichtungen der Jugendhilfe entsprach zum Teil nicht den Vorgaben der Betriebserlaubnisbehörde. Zum Teil standen für die örtlichen Jugendämter auch keine Unterbringungskapazitäten mehr zur Verfügung.

Am Schaumberger Hof, wo auch die gesetzliche Notvertretung der Minderjährigen garantiert war, wurden Unterbringung, Betreuung und Versorgung der Jugendlichen organisiert.

Zudem wurde hier abgeklärt,ob sich im In- oder Ausland eine verwandte Person des Kindes oder Jugendlichen aufhält, ob eine Inobhutnahme mit Geschwistern geboten ist und ob der Gesundheitszustand des Jugendlichen eine Verteilung zulässt. Vor Ort standen sozialpädagogisches und medizinisches Fachpersonal, ein Fahrdienst sowie Dolmetscher zur Verfügung.

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