Rechnungshof erneuert Kritik an Zulagen

Saarbrücken · Die Zulagen für Landtags-Fraktionsvizes sowie Aufwandsentschädigungen für Ausschussvorsitzende stoßen weiter auf Kritik beim Rechnungshof. Landtagspräsident Hans Ley (CDU) verteidigt die Regelungen.

 Die Zulage von maximal 2606,50 Euro für Landtags-Fraktionsvizes ist umstritten. Foto: Oliver Dietze

Die Zulage von maximal 2606,50 Euro für Landtags-Fraktionsvizes ist umstritten. Foto: Oliver Dietze

Foto: Oliver Dietze

Der Landesrechnungshof gibt sich mit den geplanten Korrekturen des Landtags an den Fraktionsfinanzen noch nicht zufrieden. Auf Kritik stoßen die Zulagen für stellvertretende Fraktionsvorsitzende sowie Aufwandsentschädigungen für die Vorsitzenden der insgesamt zwölf Landtagsausschüsse. Diese Zahlungen seien "unzulässig", wenn der betreffenden Person durch die Wahrnehmung der jeweiligen Aufgabe nicht ein erhöhter finanzieller Sachaufwand entstanden sei, argumentieren die Prüfer. Dies habe so auch das Bundesverfassungsgericht mehrfach festgestellt, sagte Landesrechnungshof-Präsident Klaus Schmitt gestern vor der Presse.

Der Landesrechnungshof hatte vor rund einem Jahr massive Kritik an der finanziellen Ausstattung der Fraktionen des Saarländischen Landtages geübt. Auf Missfallen stießen dabei auch die zahlreichen Zulagen für bestimmte Posten der Abgeordneten. Nach dem Entwurf eines daraufhin geänderten Fraktionsrechtsstellungsgesetzes, das in der vergangenen Woche einstimmig in erster Lesung den Landtag passierte (wir berichteten), sollen stellvertretende Fraktionschefs jedoch auch künftig eine Zulage erhalten - genauer: Sie sollen sich maximal eine Grunddiät (Abgeordnetengehalt) teilen. Hat die Fraktion nur einen Stellvertreter, so soll die Höhe seiner Zulage eine halbe Grunddiät aber nicht übersteigen. Eine Grunddiät beträgt derzeit 5213 Euro. Auch ist trotz der Kritik des Rechnungshofes weiterhin vorgesehen, die Vorsitzenden der zwölf Ausschüsse mit einer Aufwandsentschädigung von 366 Euro pro Monat zu entlohnen. Positiv bewertete der Rechnungshof immerhin, dass die Zahl der Abgeordneten, die Zulagen für bestimmte Funktionen erhalten, von zuletzt über 70 auf nunmehr rund 50 Prozent gesunken sei. Anders als vor einem Jahr halten die Prüfer es inzwischen auch für gerechtfertigt, einem parlamentarischen Geschäftsführer eine Zulage zu zahlen. Denn dieser "habe eine besonders hervorgehobene politische Funktion". Der parlamentarische Geschäftsführer soll künftig eine halbe Grunddiät als Zulage für diesen Posten erhalten.

Gerügt hatten die Prüfer im vergangenen Jahr auch den unter der Jamaika-Koalition von CDU, FDP und Grünen eingeführten Zuschuss für Fraktionsmitarbeiter in Höhe von insgesamt 600 000 Euro. Dies sei "weder notwendig noch angemessen sowie mit den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nicht vereinbar", kritisierte der Rechnungshof seinerzeit. Inzwischen ist dieser Zuschuss vom Landtag um die Hälfte gekürzt worden. Ob diese Summe nunmehr angemessen sei, müsse sich noch zeigen, erklärten die Prüfer.

Abgesehen von den genannten Punkten begrüßte der Rechnungshof jedoch die geplanten Änderungen im Fraktionsrechtsstellungsgesetz. Zustimmung fand so etwa die klare Begrenzung der Zulagenhöhe sowie die Deckelung der Fraktionsrücklagen auf 40 Prozent des Jahresetats. Auch sei der Forderung nach "transparenten Regelungen" bei den Fraktionsfinanzen grundsätzlich Rechnung getragen worden.

Landtagspräsident Hans Ley (CDU) wies gegenüber der SZ die neuerliche Kritik des Rechnungshofes zurück. Vize-Fraktionschefs erhielten in allen Landtagen und dem Bundestag Zulagen aus Fraktionsmitteln. "Es findet sich auch keine Rechtsprechung, die derartige Zulagen für unzulässig erklären würde", sagte Ley. Gleiches gelte für die Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende.

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HintergrundDer Schuldenstand von Rheinland-Pfalz könnte sich nach Ansicht des Mainzer Rechnungshofs von 2002 bis 2020 trotz höherer Steuereinnahmen und vieler Sparbemühungen mehr als verdoppeln. Die Gesamtverschuldung einschließlich der Landesbetriebe steige nach vorläufigen Berechnungen bis Ende 2020 voraussichtlich auf 44,8 Milliarden Euro, teilte die Behörde gestern mit. 2002 habe sie bei 21,4 Milliarden Euro und 2013 bei 36,7 Milliarden Euro gelegen. Die Sparbemühungen sollten daher möglichst verstärkt werden. dpa

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