Amtsgericht Ottweiler Gericht stellt Verfahren gegen Jäger ein

Ottweiler · Hat ein Mann sein Gewehr auf eine Hundehalterin gerichtet und sie bedroht? Um diese Frage ging es bei einer Verhandlung im Amtsgericht Ottweiler.

 Hat ein Jäger sein Gewehr auf eine Hundehalterin gerichtet? Um diese Frage ging es bei einer Verhandlung im Ottweiler Amtsgericht.

Hat ein Jäger sein Gewehr auf eine Hundehalterin gerichtet? Um diese Frage ging es bei einer Verhandlung im Ottweiler Amtsgericht.

Foto: dpa/Patrick Pleul

Angeklagt war ein Jagdpächter aus der Gemeinde Nohfelden. Er soll am 1. April 2017 auf der Straße zwischen Peterberg und Kuhnenkreuz mit dem Auto angehalten und sein Gewehr durch das Beifahrerfenster auf eine Frau gerichtet haben. Die Saarbrückerin sei dort mit einer Freundin und ihrem Hund spazieren gegangen. Sie habe ihren Vierbeiner ohne Leine laufen lassen, was dem Jäger nicht passte. Daher sei es zu einem Disput und der angeblichen Bedrohung gekommen.

Vor Gericht äußerte sich der Angeklagte zu dem Vorfall. Er gab zu, dass er und die Hundehalterin gestritten hätten. Jedoch habe er sein Gewehr während dieser Begegnung nicht in die Hand genommen und auch nicht auf die Frau gerichtet.

Es stand Aussage gegen Aussage. Ob nun der Jäger oder die Hundehalterin die Wahrheit sagt, konnte auch das Gericht nicht beurteilen. Es bot dem Jäger an, das Verfahren einzustellen. Bedingung: Er müsse 300 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Der Mann aus der Gemeinde Nohfelden nahm dieses Angebot an.

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