Gemeinderat Baupläne, Spielhöllen und Problemhunde

Überherrn · Bei der Verabschiedung des Haushalts wurden zahlreiche Themen erörtert und Beschlüsse gefasst.

Die Gemeinde Überherrn hat einstimmig ihren Haushalt für das Jahr 2018 sowie einen Sanierungsplan 2018 bis 2021 verabschiedet. Im 2018er Haushalt stehen derzeit 19 Millionen Euro Erträge rund 21 Millionen Aufwendungen gegenüber, so dass ein Defizit von rund zwei Millionen Euro entstehen wird. Insgesamt, sagt Bürgermeister Bernd Gillo, habe sich das Haushaltsdefizit seit Beginn des Sparkurses vor zwölf Jahren positiv entwickelt.

Das Ziel der Gemeinde solle weiterhin sein, in Baumaßnahmen und Projekte zu investieren, die Gewinne abwerfen. Die Kommunalaufsicht hat bereits zum Entwurf des Haushaltsplans Zustimmung signalisiert. Es wird jedoch noch einen Nachtragshaushalt geben, da bislang noch keine Bescheide über Zuschüsse für das geplante Neubauprojekt für die Überherrner Feuerwehr vorliegen.

Bei verschiedenen Bauvorhaben in der Gemeinde kann es weitergehen. Nämlich beim Baugebiet Roter Hügel und dem Wohnhaus am Otterberg, Altforweiler. Der Bebauungsplan „In den Loosern“ im Ortsteil Überherrn soll geändert werden, ebenso wie der Bebauungsplan „Langfeld“. Auch der Bebauungsplan des drittgrößten Gewerbegebietes „Am Kunzelfelderhuf“ soll geändert werden, um zu vermeiden, dass dort neue Spielhöllen entstehen. Beim „Kunzelfelderhuf“ handelt es sich um ein typisches Gewerbegebiet, eine Ansiedlung von Vergnügungsbetrieben würde eine Zweckentfremdung bedeuten und auch die Standortattraktivität verringern. Außerdem wird die Gemeinde Überherrn ein städtebauliches Vergnügungsstättenkonzept entwickeln lassen, um das Problem der grenznahen Ansiedlung von Spielstätten und -hallen in den Griff zu bekommen und nicht ständig Einzelfallentscheidungen in diesem Bereich fällen zu müssen.

„Gefährliche Hunde“ nach Paragraf 6 der Landespolizeiverordnung leben in Zukunft in Überherrn teurer: Hier werden demnächst die Steuern 400 Euro pro Hund und Jahr betragen.

Die Gemeinde Überherrn hat auch weiterhin Bedenken, was die geplante Grubenwasserflutung durch die RAG betrifft und wird einer Flutung nicht zustimmen. Dies hat die Gemeinde in einem Schreiben der Kommunalen Dienste Überherrn (KDÜ) deutlich gemacht. Es sei nicht gewährleistet, dass die sechs Brunnen, die sich auf dem Gemeindegebiet befinden, nicht betroffen werden, da die Brunnen teilweise von der französischen Seite aus und auch aus dem Warndt gespeist werden. Grund- und Trinkwasser sei ein elementares Schutzgut.

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