Serie Burgen und Schlösser in der Region Herrschaftssitz, Schule, heute Rathaus

Saarwellingen · Das Saarwellinger Schloss ist mit dem Gesetz Nr. 1067 zum Schutz und zur Pflege der kulturellen Denkmäler im Saarland vom 10. Oktober 1977 unter amtlichen Denkmalschutz gestellt worden. Schon vor mehr als 200 Jahren wurde Saarwellingen übrigens von dieser Stelle aus verwaltet.

 Das Saarwellinger Schloss ist heute das Rathaus der Gemeinde Saarwellingen.

Das Saarwellinger Schloss ist heute das Rathaus der Gemeinde Saarwellingen.

Foto: a-n

Das frühere kriechingische-ostfriesische Schloss, das 1726 in den Besitz des Grafen von Wied-Runkel überging, war zugleich Herrschaftshaus der gräflichen Familie und Amtssitz des Amtsmannes von Saarwellingen. Nach der Französischen Revolution wurde das Schloss zunächst an einen Privatmann verkauft und im Jahr 1818 von der Gemeinde Saarwellingen erworben. Danach wurde das „alte Saarwellinger Schloss“ zunächst als Schule genutzt.

Nach der Fertigstellung des neuen Schulzentrums erteilte der Gemeinderat im Jahr 1975 dem Kreisbauamt in Saarlouis den Auftrag zum Umbau der Schlossschule zu einem Rathaus. Mit dem Umbau wurde schließlich im Frühjahr 1976 begonnen. Nach rund 20-monatiger Bauzeit stand endlich fest, dass durch die Restaurierung dieses ehemaligen Schlosses im Dorfmittelpunkt für das einzige historische Bauwerk von Saarwellingen als Rathaus eine neue Zukunft beginnen konnte.

Das Rathaus der Gemeinde Saarwellingen findet man im alten Schloss am Schlossplatz 1. Es ist Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr geöffnet. Freitags arbeitet die Verwaltung von 8 bis 13 Uhr. Für alle (zuvor telefonisch angemeldeten) Besucher gelten natürlich aktuell die üblichen Corona-Hygieneregeln wie das Maskentragen und das Abstandwahren. Die Telefonzentrale erreicht man unter Telefon (06838) 90070.

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