Wärmedämmung hilft beim Sparen

Kreis Saarlouis · Wenn umfangreiche Arbeiten an der Hausfassade anstehen, muss oft auch neu gedämmt werden. Die Verbraucherzentralen beraten hierzu in Saarlouis, Dillingen, Wallerfangen und Überherrn.

Das Haus muss neu verputzt werden - aber ist man verpflichtet, zu dämmen? In den meisten Fällen ja, sagt Werner Ehl, Energieberater der Verbraucherzentrale des Saarlandes.

Die Energieeinsparverordnung (ENEV) schreibt nicht nur bei Neubauten Dämmstandards vor, sondern auch dann, wenn einzelne Bauteile, wie zum Beispiel die Außenwand, in einem erheblichen Umfang erneuert werden. Ein neuer Verputz ist so ein Fall. Daraus folgt, dass meistens zusätzlich zum Verputz eine Wärmedämmung angebracht werden muss. Diese vom Staat erlassene Verordnung ist keine Willkür - dahinter steht auch ein Schutz des Bauherrn vor Fehlinvestitionen, sagt Werner Ehl. Denn die Mehrkosten einer Dämmung werden durch die eingesparten Energiekosten mehr als wettgemacht. Es wird also vorgeschrieben, weil es wirtschaftlich ist.

Beratung wird empfohlen

Auch bei anderen Veränderungen am Haus lohnt es sich, den unabhängigen Rat der Energieberatung der Verbraucherzentrale in Anspruch zu nehmen. Dort kann man erfahren, welche Dämmstoffe geeignet sind, wie dick man dämmen soll oder was bei der Dämmkonstruktion zu beachten ist. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Termine zur persönlichen Beratung können unter Telefon (08 00) 8 09 80 24 00 (kostenfrei) oder direkt bei den Beratungsstützpunkten vereinbart werden.

Energieberatungen in Dillingen, Verbraucherberatungsstelle, Merziger Straße 46, Telefon (0 68 31) 97 65 65 - Saarlouis , Haus Koch, Grünebaumstraße, Zimmer 16, Telefon (0 68 31) 44 30 - Wallerfangen, Nebengebäude des Rathauses, Fabrikplatz, Telefon (0 68 31) 68 09 81 - Überherrn, Rathaus, Telefon (0 68 36) 90 91 39.

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