Gesetzliche Vorgabe wird erst 2014 erfüllt

Saarlouis. Jedes Kleinkind im Alter bis drei Jahre soll ab August 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz haben. Schaffen es die Kommunen im Landkreis Saarlouis, diesem gesetzlichen Anspruch gerecht zu werden? Ein heikles Thema, wie sich zeigte, als die Saarbrücker Zeitung im Landratsamt nachhakte

 Gemeinsam werden die Kleinkinder in der Krippe betreut. Foto: dpa

Gemeinsam werden die Kleinkinder in der Krippe betreut. Foto: dpa

Saarlouis. Jedes Kleinkind im Alter bis drei Jahre soll ab August 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz haben. Schaffen es die Kommunen im Landkreis Saarlouis, diesem gesetzlichen Anspruch gerecht zu werden? Ein heikles Thema, wie sich zeigte, als die Saarbrücker Zeitung im Landratsamt nachhakte. Zwar arbeite man auf Hochtouren am Ausbau, aber wie Landrat Patrik Lauer erklärte, werden bis zum Stichtag erst 26,5 Prozent erreicht. Allerdings soll bis 2014 mit 1100 Krippenplätzen die Hürde der Bundesregierung von 35 Prozent übersprungen werden.

"Der Krippenausbau war und ist eine wichtige und richtige Entscheidung für die künftige Vereinbarkeit von Familie und Beruf", erklärt Lauer. Die gesetzliche Vorgabe sei aber für den Landkreis eine gewaltige Herausforderung, nicht zuletzt auch finanziell. In den letzten beiden Jahren flossen 3,6 Millionen Euro in Ausbaumaßnahmen, in diesem Jahr waren es 4,2 Millionen Euro. Für 2013 sind 4,6 Millionen eingeplant. "Noch dramatischer für uns sind die dauerhaften Kosten für Personal, Elternbeiträge und Mittagessen, an denen sich der Bund, der den Rechtsanspruch festgelegt hat, überhaupt nicht beteiligt", kritisiert Lauer. Für das kommende Jahr schätzt er die Kosten auf knapp 17 Millionen Euro.

Lauer sieht den Landkreis dennoch gut aufgestellt, wenngleich die 35-Prozent-Hürde bis 2013 nicht überall erreicht werden kann. Was aber nicht zuletzt auch daran gelegen habe, dass es in der Vergangenheit einen Antragsstopp beim Bildungsministerium gegeben habe oder sich ständig die Förderbedingungen änderten. In der Gemeinde Schwalbach zum Beispiel wird das Ziel nicht bis zum 1. August 2013 erreicht werden können. Ein Erweiterungsbau im Kindergarten Griesborn soll Platz schaffen für 20 Krippenkinder. Bisher halten die fünf Einrichtungen in der Gemeinde 70 Plätze vor. "Ziel ist es auf 100 Krippenplätze aufzustocken", erklärt Bürgermeister Hans-Joachim Neumeyer. Mit den geplanten 100 Krippenplätzen will man das Angebot nicht "an der unteren Grenze anzusiedeln", sondern dem Bedarf mehr als gerecht werden, allerdings erst bis 2014/2015.

In der Gemeinde Überherrn werden bis zum Stichtag 65 Krippenplätze in der kommunalen Kindertagesstätte in Altforweiler und den vier Einrichtungen der Kita-Trägergesellschaft in Überherrn, Wohnstadt, Berus und Felsberg geschaffen. Der gesetzliche Anspruch von 35 Prozent wird auch dort nicht ganz erfüllt, aber wie Hauptamtsleiter Harald Holzhauser meint "werden wir dem tatsächlichen Anspruch gerecht".

 Gemeinsam werden die Kleinkinder in der Krippe betreut. Foto: dpa

Gemeinsam werden die Kleinkinder in der Krippe betreut. Foto: dpa

Gesetzlicher Anspruch trifft auf den tatsächlichen Anspruch? Der Landrat klärt auf: "Die Eltern sehen den Betreuungsbedarf nicht unbedingt am Wohnort, sondern in zunehmendem Umfang am Arbeitsort." Die Bedarfsdeckung sollte daher in einem größeren regionalen Einzugsgebiet gesehen werden, da damit zu rechnen sei, dass es in städtischen Bereichen einen höheren Anspruch gebe als in ländlichen Gegenden. Auf die Frage, ob man keine Angst vor drohenden Klagen hat, wenn der gesetzliche Anspruch nicht rechtzeitig erfüllt wird, kommt von Lauer ein klares "Nein". Es gebe bereits ein gutes Angebot, das über die Krippe hinaus gehe. "Und das wird sich nicht punktgenau zum Stichtag und auch nicht auf einen Schlag ändern", sagt Lauer. Und auch Holzhauser reagiert entspannt: "Wenn die vorhandenen Krippenplätze nicht ausreichen werden, müssen wir sehen, was passiert", sagte er. Die erste Krippengruppe soll im April eröffnet werden, die zweite im August.

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