Ausschuss: Drei Wannen machen keine drei Anlagen

Saarlouis · Die Stadt Saarlouis ist nicht damit einverstanden, dass das Umweltministerium dem Unternehmen Helvetia Packaging AG für dessen auf dem Lisdorfer Berg geplanten Betrieb eine Genehmigung für die Lackieranlage erteilt.

Lackiert werden sollen dort Getränkedosen. Die Stadt ist zwar grundsätzlich für diese Ansiedlung. Der Stadtrats-Ausschuss für Stadtplanung und Umwelt hat jedoch wasserrechtliche Bedenken; darin folgt der Ausschuss der Stadtverwaltung.

In dem Betrieb sollen laut Stadtverwaltung 32 000 Kilogramm Aquaprime 108 gelagert werden. Diese Menge des als stark wassergefährdend eingestuften Stoffes in einer einzigen Anlage ergibt laut Stadt eine Gefährdungsstufe D. Damit wäre die Anlage in einem Wasserschutzgebiet nicht genehmigungsfähig - also auch an dieser Stelle des Lisdorfer Berges nicht.

Das Unternehmen aber stützt sich aber auf eine offenbar ebenfalls übliche Gesetzesauslegung. Danach liegt nur eine Gefährdungsstufe C vor. Denn die Stoffmenge sei nicht auf einen Tank, also eine Anlage, sondern auf drei Tanks in drei Wannen, also drei Anlagen verteilt. Das bedeute nur Stufe C und ermögliche die Genehmigung.

Dem mochte der Ausschuss nicht folgen. Vor dem Hintergrund nicht zuletzt von Haftungsfragen forderte er vom Umweltministerium eine abschließende rechtliche Klärung. So weit reiche das "Vertrauen in die Genehmigungsbehörden", wie es Herbert Fontaine (CDU ) zunächst geäußert hatte, dann doch nicht. Schließlich schwenkten auch Fontaine und die CDU ein. Beirat und Ausschuss pochten einstimmig auf die Gesetzesinterpretation, wonach drei Behälter noch keine drei Anlagen machen. Aber das soll nun das Umweltministerium prüfen.

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