Neubauten mit Handicap

Rehlingen/Siersburg. Wenn Uwe Wagner und Albert Metzinger Kritik äußern, tun sie das, weil sie ihre Aufgabe als Behindertenbeauftragte ernst nehmen. Jetzt sorgt ein Bericht von Wagner während einer Gemeinderatssitzung für Ärger. Er wies auf Mängel in Sachen Barrierefreiheit am Haus der Leichtathletik des LC Rehlingen und am neuen Clubhaus des FV Siersburg hin

Rehlingen/Siersburg. Wenn Uwe Wagner und Albert Metzinger Kritik äußern, tun sie das, weil sie ihre Aufgabe als Behindertenbeauftragte ernst nehmen. Jetzt sorgt ein Bericht von Wagner während einer Gemeinderatssitzung für Ärger. Er wies auf Mängel in Sachen Barrierefreiheit am Haus der Leichtathletik des LC Rehlingen und am neuen Clubhaus des FV Siersburg hin. "Damit hätte man doch nicht gleich an die Öffentlichkeit gehen müssen", müssen sich die beiden nun anhören. Dabei nennt Wagner diese Gebäude exemplarisch für viele Situationen, die ihn und Metzinger einfach ärgern. Da sehen sie sich im Vorfeld Baupläne an, weisen auf Mängel hin und müssen dann bei der Fertigstellung der Gebäude erfahren, dass es anders gemacht wurde. "Hier geht es nicht um irgendwelche Gefälligkeiten gegenüber Behinderten, sondern um Baugesetze, Normen und das Landesgleichstellungsgesetz, das einfach nicht zu umgehen ist", sagt Wagner. Und die beiden aktuellen Neubauten in der Gemeinde brächten das Fass nun eben zum überlaufen. "Was nutzt es mir, wenn ich als Rollstuhlfahrer eine Behindertentoilette nicht nutzen kann, weil sie falsch gebaut wurde", sagt Uwe Wagner. Und genau das hat er bei den Bauplänen des LC Rehlingen bemängelt. Zweites Ärgernis ist der Neubau des Clubhauses beim FV Siersburg.Eingang nicht barrierefrei "Auch dort wurde trotz unserer Einwände anders gebaut, als abgesprochen", erklärt Wagner. Der Eingang des Clubhauses sei nicht barrierefrei, sondern mit einer Stufe von acht Zentimetern Höhe gebaut worden. Zudem habe man vor dem Clubhaus einen Steilhang geschaffen, mit einer Steigung von etwa 15 Prozent, nicht wie maximal zulässig von sechs Prozent. Dass es in seiner Gemeinde auch anders geht, möchte Wagner an dem Beispiel des SV Eimersdorf aufzeigen. Der Verein hat sein Clubhaus erweitert, inklusive Behinderten-WC. "Die Vereinsmitglieder haben mich von der Planung bis zur Fertigstellung immer wieder gefragt, wenn sie sich nicht sicher waren", sagt er. Auch läuft die Zusammenarbeit mit der Gemeinde gut. Bürgermeister Martin Silvanus würde seine Behindertenbeauftragten bei allen Maßnahmen hinzuziehen, wo ihr Rat gefragt ist. Die Gemeinde hatte Wagner und Metzinger bereits als Behindertenbeauftragen bestellt, lange bevor es das Behindertengleichstellungsgesetz von 2003 verlangte. Umbau geplantZu der Kritik von Wagner äußerten sich sowohl der LC Rehlingen, als auch der FV Siersburg. "Das ist kein Thema, wir werden entsprechend umbauen", sagt LC-Vorsitzender Ludwin Klein der SZ. Alois Krotten, Vorsitzender des FV, ist der Meinung: "Wir haben alles in unserer Macht stehende getan." Vor die Stufe am Eingang sei ein Blech hingekommen, das als Rampe dient. Der Zugang zum Clubhaus habe aus "bautechnischen Gründen" nicht anders angelegt werden können.

HintergrundDas Saarländische Behindertengleichstellungsgesetz wurde am 26. November 2003 verabschiedet. Schwerpunkte des Gesetzes sind unter anderem die Herstellung barrierefrei gestalteter Lebensbereiche. Dabei müssen neue öffentlich zugängliche Gebäude nach der DIN barrierefrei gebaut werden, für den Umbau bestehender Bauten gibt es eine Zeitschiene, in der Barrierefreiheit erreicht werden soll. Trägt ein behinderter Mensch Tatsachen vor, wonach eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass eine Benachteiligung wegen der Behinderung zu vermuten ist, so ist - im Streitfall - die Gegenseite in der Beweispflicht, dass keine Benachteiligung vorliegt. hth

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