Welche Auswirkungen das Mindestlohngesetz auf Vereine hat

Lebach · . Gemeinnützige Vereine können inzwischen leichter und umfangreicher Rücklagen bilden. Das ergibt sich aus dem zum 29. März 2013 in Kraft getretenen Ehrenamtsstärkungsgesetz. Trotzdem bleibt es dabei, dass die Bildung der Rücklagen nur dann sinnvoll ist, wenn man die gesetzlichen Anforderungen beachtet.

Denn bei Verstößen droht der Verlust der Gemeinnützigkeit. Das neue Mindestlohngesetz findet auch auf Vereine grundsätzlich Anwendung, sofern diese Arbeitnehmer beschäftigen. Über die Änderungen durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz und die Auswirkungen des Mindestlohngesetzes auf die Vereine informiert ein Seminar der Ehrenamtsbörse des Landkreises Saarlouis in Zusammenarbeit mit der Stadt Lebach am Mittwoch, 2. Dezember, ab 19.30 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Lebach.

Referent ist der deutschlandweit tätige Spezialist für Vereinsrecht, Rechtsanwalt Patrick Nessler.

Die Teilnahme am Seminar ist kostenlos. Jeder Verein kann auch mehrere Teilnehmer bei der Ehrenamtsbörse des Landkreises Saarlouis melden bei Lioba Klein, Telefon (0 68 31) 44 42 51, Fax (0 68 31) 44 42 70, E-Mail: ehrenamtboerse@kreis-saarlouis.de.

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