Darauf ein Grubenwasser

Unsere Woche · Diesen Donnerstag ist es passiert. Statt gaaaanz weit vorne und mit der größt denkbaren Überschrift, haben wir auf der zweiten Landesseite in einem einspaltigen Artikel den Bericht über eine Sensation versteckt.Nur für den Fall, dass es deshalb jemand übersehen haben sollte, hier noch mal zum Mitschreiben: "Die RAG hat zugesagt, alle Schäden, die ursächlich mit dem geplanten Grubenwasseranstieg verbunden sein könnten, als Bergschäden anzuerkennen und zu regulieren.""Moment mal, was soll daran sensationell sein?

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Foto: Robby Lorenz

Das ist doch selbstverständlich, dass wer verursacht, dass etwas kaputt geht, die Reparatur bezahlt." Wer das glaubt, der meint wahrscheinlich auch heute noch, dass bergbaubedingte Erderschütterungen in Landkreis Saarlouis nur eine Erfindung der IGAB (Interessengemeinschaften der Bergbaubetroffenen) waren.

Aber jetzt bitte nicht nachtreten, weil damals die RAG beim Regulieren nicht ganz so großzügig gewesen ist. Die Geschädigten sollen sich einfach freuen! Und wenn ein RAG-Beauftragter angesichts von Hausschäden nach Hebungen, Erderschütterungen oder Nässungen über "bauphysikalische Mängel" am Objekt reden sollte, einfach den Artikel von Donnerstag oder diesen hier vorzeigen: Es gilt die Bergschadensvermutung, das heißt, die Beweislast liegt nicht bei den Betroffenen, sondern beim Bergbau-Unternehmen. Alles klar also.

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