RAG verzichtet auf Revision gegen Bergbau-Urteil

Saarbrücken. Die RAG wird kein Revisionsverfahren gegen das Urteil über Entschädigungszahlungen an Bergbaubetroffene einlegen, wie das Unternehmen gestern mitteilte. Das Landgericht Saarbrücken hatte am 25

Saarbrücken. Die RAG wird kein Revisionsverfahren gegen das Urteil über Entschädigungszahlungen an Bergbaubetroffene einlegen, wie das Unternehmen gestern mitteilte. Das Landgericht Saarbrücken hatte am 25. November dieses Jahres entschieden, dass Hauseigentümer, deren Grundstücke durch bergbaubedingte Erderschütterungen beeinträchtigt werden, unter bestimmten Umständen Schadenersatz für die Minderung ihrer Wohnqualität verlangen können. Zwar bestehen bei der RAG "nicht unerhebliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Landgerichts", heißt es. Im Hinblick auf das Ende des Bergbaus an der Saar und die "unbestritten teilweise erheblichen Erderschütterungen" möchte das Unternehmen einen Schlussstrich ziehen und die Ansprüche der Betroffenen regulieren. red

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