Landgericht spricht Bergbau-Betroffenen Entschädigung zu

Saarbrücken. Das Unternehmen RAG muss Bergbau-Betroffene für die Beeinträchtigung von Lebens- und Wohnqualität durch bergbaubedingte Beben entschädigen. Das Landgericht Saarbrücken sieht den Anspruch auf Entschädigung grundsätzlich als gegeben an, wie Gerichtspräsident Hans-Peter Freymann gestern mitteilte

Saarbrücken. Das Unternehmen RAG muss Bergbau-Betroffene für die Beeinträchtigung von Lebens- und Wohnqualität durch bergbaubedingte Beben entschädigen. Das Landgericht Saarbrücken sieht den Anspruch auf Entschädigung grundsätzlich als gegeben an, wie Gerichtspräsident Hans-Peter Freymann gestern mitteilte. Ende November soll das Urteil in dem Musterprozess gesprochen und die Höhe der Entschädigung beziffert werden. hth

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