Entschädigungen müssen noch in diesem Jahr beantragt werden

Falscheid · Die IGAB Falscheid weist die Bevölkerung darauf hin, dass Entschädigungszahlungen für Wohnwertminderungen durch bergbaubedingte Erderschütterungen aufgrund des Vertrages zwischen der RAG und dem Landesverband Saar der Bergbaubetroffenen noch im Jahr 2015 beantragt werden müssen.

Die außergerichtliche Einigung zwischen RAG und IGAB zu den Entschädigungen aufgrund des § 906 BGB kam nach mehrjährigen Verhandlungen im Jahr 2012 zustande.

Bei einer Beantragung der Entschädigung erst im Jahr 2016 droht die Einrede der Verjährung durch die RAG, wonach die Ansprüche nicht mehr durchsetzbar wären. Auf der Internetseite der IGAB-Saar gibt es das Formular zur Beantragung.

igab-saar.de/images/stories/

allgemein2012/Vertrag-

Wohnungsinhaber.pdf

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