Zwei Männer erneut wegen bewaffneten Raubüberfalls angeklagt

Saarbrücken. Wegen des bewaffneten Raubüberfalles auf einen jungen Mann in St. Ingbert müssen sich seit gestern erneut zwei Angeklagte vor dem Landgericht verantworten. Die beiden 25 und 19 Jahre alten Männer waren wegen der Tat bereits im Dezember vergangenen Jahres zu Haftstrafen verurteilt worden. Damals saß noch ein 21-Jähriger mit auf der Anklagebank

Saarbrücken. Wegen des bewaffneten Raubüberfalles auf einen jungen Mann in St. Ingbert müssen sich seit gestern erneut zwei Angeklagte vor dem Landgericht verantworten. Die beiden 25 und 19 Jahre alten Männer waren wegen der Tat bereits im Dezember vergangenen Jahres zu Haftstrafen verurteilt worden. Damals saß noch ein 21-Jähriger mit auf der Anklagebank. Die Richter legten dem Trio zur Last, im Mai 2010 einen Bekannten in St. Ingbert in dessen Wohnung in der ersten Etage wegen angeblicher Geldschulden überfallen zu haben. Gemeinsam seien die Angeklagten zu dem späteren Opfer gefahren. Auf ihr Klingeln habe dessen Großmutter, die im Erdgeschoss wohnte, die Tür geöffnet. Die ältere Dame habe ihren Enkel gerufen und die Männer alleine gelassen. Daraufhin habe der 25-Jährige dem Wohnungsinhaber ein Messer mit einer 20 Zentimeter langen Klinge vorgehalten und gedroht, er solle "keine Faxen" machen. Der 21-jährige Angeklagte habe den Mann aufgefordert, Bargeld herauszurücken, die Wohnung durchsucht und zwei Geldmappen mit insgesamt 3500 Euro gefunden. Als sich plötzlich die Großmutter des Opfers dem Zimmer näherte, habe der Wohungsinhaber auf entsprechende Drohgebärden der älteren Angeklagten hin seine Großmutter nach unten in deren Wohnung geschickt. Das Trio flüchtete und teilte später die Beute. Den Löwenanteil soll der 21-Jährige erhalten haben.

Urteil noch nicht rechtskräftig

So weit die ursprüngliche Anklage, auf deren Grundlage das Landgericht die drei Männer im Dezember 2010 verurteilte. Die höchste Strafe von acht Jahren Gefängnis gab es damals für den 25-jährigen Hauptangeklagten. Die geringste Strafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung für den 19-jährigen Mitangeklagten. Dazwischen lagen die viereinhalb Jahre Haft für den 21-jährigen Hauptangeklagten. Seine Verurteilung ist zwischenzeitlich rechtskräftig. Das Urteil gegen die beiden anderen noch nicht. Es soll nun noch auf Anordnung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe mit Blick auf die subjektive Seite des Tatgeschehens, also auf die inneren Vorstellungen der Angeklagten an jenem Tag im Mai, überprüft werden. Diese könnte bedeutsam für die Höhe der am Ende zu verhängenden Strafen sein. Der Prozess wird im November fortgesetzt. wi

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