„Fake-Art“ Haftstrafen nach Kunst-Fälschung

Wiesbaden · Im Prozess um Fälschungen russischer Kunst hat das Landgericht Haftstrafen von zwei Jahren und acht Monaten sowie drei Jahren für die beiden Angeklagten verhängt.

Ursprünglich waren die 72 und 45 Jahre alten Männer (letzterer ein ehemaliger Galerist) wegen des Verkaufs von 19 gefälschten Bildern im Stil von Kandinsky und Malewitsch angeklagt worden. Zweifelsfrei hätten aber nur drei Fälle nachgewiesen werden können, sagte der Vorsitzende Richter. Das Verfahren vor dem Wiesbadener Landgericht hat über drei Jahre gedauert.

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