Wahl zum Richter im Ehrenamt muss angenommen werden

Saarlouis. Die Wahl zum ehrenamtlichen Richter kann grundsätzlich nicht abgelehnt werden. Das entschied das Saarländische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Saarlouis in einem gestern bekanntgewordenen Beschluss

Saarlouis. Die Wahl zum ehrenamtlichen Richter kann grundsätzlich nicht abgelehnt werden. Das entschied das Saarländische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Saarlouis in einem gestern bekanntgewordenen Beschluss. Nach dem Richterspruch gilt das auch, wenn der Betroffene nie gefragt wurde, ob er überhaupt für dieses Amt kandidieren möchte und daher auch nie seine Zustimmung zur Wahl erteilt hat (Az.: 1 F 6/11). dpa

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