Wahl zum Richter im Ehrenamt muss angenommen werden
Saarlouis. Die Wahl zum ehrenamtlichen Richter kann grundsätzlich nicht abgelehnt werden. Das entschied das Saarländische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Saarlouis in einem gestern bekanntgewordenen Beschluss
24.05.2011
, 20:07 Uhr
Saarlouis. Die Wahl zum ehrenamtlichen Richter kann grundsätzlich nicht abgelehnt werden. Das entschied das Saarländische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Saarlouis in einem gestern bekanntgewordenen Beschluss. Nach dem Richterspruch gilt das auch, wenn der Betroffene nie gefragt wurde, ob er überhaupt für dieses Amt kandidieren möchte und daher auch nie seine Zustimmung zur Wahl erteilt hat (Az.: 1 F 6/11). dpa