OGV: Jagd- und Schießsportzentrum ist zulässig

Nohn · Das Jagd- und Schießsportzentrum Scheuerhof ist zulässig: Zu diesem Schluss ist das Oberverwaltungsgericht (OVG) gekommen, teilte die Pressestelle mit. Damit bestätigen die Richter das Urteil des Verfassungsgerichtes vom August vergangenen Jahres.

"Eine unzumutbare Lärmbelästigung ist nicht zu erwarten", lautete der Richterspruch damals. Die Klage von zwei Nohnern wurde abgelehnt. Einer der beiden Kläger ging einen Schritt weiter, rief das Oberwaltungsgericht an und wollte dagegen Berufung einlegen. Doch seine Anfechtungsklage wurde zurückgewiesen. "Damit ist die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Anlage bestandskräftig geworden", heißt es in der Pressemitteilung weiter.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort