Verfassungsrichter bestätigen Verbot von Live-Wetten

Saarbrücken · . In Gebäuden, in denen sich eine Spielhalle oder eine Spielbank befindet, dürfen im Saarland keine Sportwetten vermittelt werden.

Der Verfassungsgerichtshof hat festgestellt, dass diese gesetzlichen Vorschriften, die auf dem Glücksspielstaatsvertrag basieren, nicht das Grundrecht der Gewerbefreiheit verletzen. Die Beschwerde einer Wettbüroinhaberin wurde daher verworfen. Gleichzeitig bestätigten die Verfassungsrichter das Verbot so genannter Live-Wetten, die während bereits laufender Sportveranstaltungen abgegeben werden. Die Auffassung des Gesetzgebers, wonach solche Wetten erhöhtes Suchtpotenzial und die Gefahr der Manipulation bergen, sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Das Landesverwaltungsamt hatte der Inhaberin mehrerer Wettbüros, in denen auch Geldspielgeräte aufgestellt waren, die Vermittlung nicht konzessionierter Wetten untersagt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) bestätigte den angeordneten Sofortvollzug. Die erfolglose Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen die OVG-Entscheidung.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort