Eilantrag abgelehnt Bordell in Saarlouis bleibt vorerst dicht

Saarlouis · Richter halten vorgelegten Hygieneplan für ungeeignet, die „gesteigerten Infektionsrisiken wesentlich zu reduzieren“.

Eilantrag abgelehnt: Bordell in Saarlouis bleibt vorerst dicht
Foto: dpa/Andreas Arnold

Der zweite Senat des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) in Saarlouis hat jetzt einen Eilantrag eines Bordellbetriebs gegen das in der Corona-Verordnung der Landesregierung verfügte Verbot von Prostitutionsstätten zurückgewiesen. Über eine Frankfurter Anwaltskanzlei hatte die Betreiber-Gesellschaft eines Saarlouiser Etablissements argumentiert, das aktuelle Verbot von Prostitution und Bordellbetrieben sei ein Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit und zudem mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung nicht mehr zu rechtfertigen. Eine Ungleichbehandlung wurde insbesondere im Verhältnis zu „anderen körpernahen Dienstleistern wie Friseuren, Nagelstudios, Kosmetikstudios und Massagesalons“ kritisiert.

Nach Angaben des OVG in einer Pressemitteilung ist der zweite Senat diesen Argumenten der Antragstellerin nicht gefolgt. Der Rotlichtbetrieb hatte nach Informationen unserer Zeitung unter anderem einen eigenen Hygieneplan für seine Sex-Dienstleisterinnen und deren Kunden erarbeitet und dem Gericht vorgelegt.

Die OVG-Richter entschieden, dass auch mit Blick auf den vorgelegten Hygieneplan, das Verbot „nach wie vor erforderlich und verhältnismäßig ist“. Das präsentierte Konzept sei ungeeignet, „die in dem Bereich bestehenden gesteigerten Infektionsrisiken wesentlich zu reduzieren“. Eine „effektive Kontrolle“ der Einhaltung der Vorgaben und die Sicherstellung einer Nachverfolgung der Kontaktpersonen beim Auftreten von Infektionen sei „bei realistischer Betrachtung nicht zu gewährleisten“. Deshalb habe bei Abwägung des zeitlich befristeten Eingriffs in die Grundrechte der Antragstellerin mit den Grundrechten der Bevölkerung (Artikel 2, Absatz 2, Satz 1 Grundgesetz) der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit der „noch gesunden“ Personen Vorrang.

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