Innenminister Bouillon reagiert Städte dürfen Waffenverbote verfügen

Saarbrücken · Innenminister Klaus Boullion (CDU) will bald den Kommunen entsprechende Rechte aus dem Waffengesetz per Verordnung übertragen.

 Im Saarland sind bei Gewaltdelikten immer häufiger Messer im Spiel. Das zeigen Auswertungen der Polizei. Innenminister Bouillon (CDU) reagiert jetzt auf diese Entwicklung.

Im Saarland sind bei Gewaltdelikten immer häufiger Messer im Spiel. Das zeigen Auswertungen der Polizei. Innenminister Bouillon (CDU) reagiert jetzt auf diese Entwicklung.

Foto: picture-alliance/ dpa/Ingo Wagner

Die Zahl der Fälle, bei denen bei Gewaltdelikten im Saarland Messer oder andere Waffen im Spiel waren, steigt. Dies dokumentiert unter anderem eine Auswertung des Landespolizeipräsidiums, das sogenannte Lagebild „Messerangriffe“. Demnach wurden von Januar 2016 bis Ende April 2018 exakt 1490 Strafanzeigen und Ordnungswidrigkeiten bearbeitet, weil die Täter Stichwaffen eingesetzt oder griffbereit hatten.

Auffallend war dabei die Steigerung der Fälle von 562 im Jahr 2016 auf 672 im Jahr 2017. Eine Prognose geht für 2018 bislang von 760 solcher Vorfälle aus. Insgesamt 842 der ermittelten Täter hatten einen deutschen Pass, 289 waren unbekannter Nationalität; 122 Täter waren Syrer, 36 Afghanen. Die mit weitem Abstand meisten Delikte wurden in Saarbrücken (581) gezählt, dann folgen Neunkirchen (142) und Saarlouis (101).

Innenminister Klaus Bouillon (CDU) reagiert jetzt auf dieses Lagebild und will den Städten die Möglichkeit einräumen, mit dem Verbot von Waffen an bestimmten öffentlichen Orten für mehr Sicherheit zu sorgen. Der Ministerrat hat in seiner letzten Sitzung Bouillon ausdrück­lich ermächtigt, eine Verordnung zu erlassen, wonach Kommunen eigene Waffenverbotszonen einrichten können. Das Recht, eine entsprechende Vorschrift zu erlassen, soll den Kommunen übertragen werden. Nach einer Anhörung des Städte- und Gemeindetages soll die „Übertragungsverordnung“ umgesetzt werden. Die Einhaltung des Waffenverbots sollte, so der Minister, „durch gezielte Kontrollen, eine starke Präsenz der Ordnungsbehörden“ gemeinsam mit der Polizei durchgesetzt werden. Das Waffengesetz sieht in §42 Absatz 5 ausdrücklich vor, dass per Rechtsverordnung solche Verbotszonen ausgewiesen werden dürfen.  Voraussetzungen sind abgegrenzte öffentliche Bereiche, in denen sich entsprechende Vorfälle gehäuft haben. Für den Bereich der Landeshauptstadt Saarbrücken trifft dies etwa für den Hauptbahnhof, das Umfeld der Johanneskirche und das Kaiserviertel (Kaiserstraße) zu.

Die Bundespolizei hat bereits in eigener Regie im September 2018 und in der Silvesternacht 2018 den Hauptbahnhof Saarbrücken und dessen Vorplatz zeitlich befristet zur Waffenverbotszone erklärt. Bei Kontrollen fielen den Beamten mehrere Messer, ein Baseballschläger, China-Böller, ein Schraubenzieher und ein Laser-Pointer in die Hände.

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