Prozess Zeugen belasten Homburger Ex-OB

Saarbrücken · Mehrere Zeugen haben gestern am zweiten Tag im Untreue-Prozess gegen den früheren Oberbürgermeister von Homburg, Karlheinz Schöner (CDU), einen von drei Anklagepunkten teilweise bestätigt.

Es ging um die Anschaffung einer digitalen Soundanlage mit zehn Mikrofonen, vier Lautsprechern und einem digitalen Mischpult zum Preis von 12 465 Euro. Die Geräte waren im September 2014 auf Veranlassung des damaligen Rathauschefs angeschafft und am Tag vor dessen Ausscheiden von einem speziellen Verfügungskonto bezahlt worden. Anschließend landete die Anlage im Probenkeller der Musikband, in der Hobby-Musiker Schöner damals Schlagzeug spielte. Dort wurde die Anlage im September 2016 von der Polizei sichergestellt und anschließend an die Stadt Homburg übergeben.

Die genauen Umstände dieses Kaufes waren gestern das Hauptthema der Beweisaufnahme vor dem Landgericht. Finanziert wurde die neue Anlage demnach aus den Spenden zu Gunsten der „musikalischen Früherziehung in Homburger Kindergärten“ anlässlich des Empfanges zum 60. Geburtstag des Oberbürgermeisters im Jahr 2011. 12 981 Euro landeten damals auf dem besagten Konto bei der Stadt, über das allein der OB verfügungsberechtigt war. Der kaufte davon unmittelbar vor seinem Ausscheiden im Jahr 2014 die digitale Anlage. Zur Begründung sagte Schöner am ersten Prozesstag: „Die Stadt hatte nie das Geld, so etwas zu kaufen. Deshalb habe ich geholfen.“ Die Anlage sei zum Austesten in den Probenraum der Band gekommen. Bei einem Benefiz-Konzert mit seiner Band hätte er die Anlage anschließend an die Stadt übergeben wollen. Das bestätigten auch die Mitglieder der Band als Zeugen vor Gericht.

Aber dennoch könnte das Ganze ein Fall strafbarer Untreue sein. Denn das Geld auf dem Konto war nach Ansicht der Anklage zweckgebunden „zur musikalischen Früherziehung“ für Kinder im Vorschulalter. Und darum ging es bei der Anschaffung offenbar gar nicht. So erzählte die zuständige Leiterin der Musikschule, dass sie in die ganze Sache überhaupt nicht involviert gewesen sei.

Damit ist eine Verurteilung des Ex-Oberbürgermeisters wegen zweckwidriger Verwendung öffentlicher Mittel in diesem Punkt wahrscheinlicher geworden. Die weiteren Anklagepunkte rund um angebliche Arbeiten an einem Grundstück und einem Haus Schöners auf Kosten der öffentlichen Hand sollen demnächst vertieft werden. Der Prozess wird fortgesetzt.

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