SHG-Aufsichtsrat: Opposition schaltet die Kommunalaufsicht ein

Regionalverband. Im Streit um die Bestellung des Aufsichtsrats der Saarland Heilstätten GmbH widersprechen die Fraktionen der Linken, der Bündnisgrünen und der FDP den Äußerungen von Regionalverbandsdirektor Peter Gillo. Dieser berufe sich auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis vom 17

Regionalverband. Im Streit um die Bestellung des Aufsichtsrats der Saarland Heilstätten GmbH widersprechen die Fraktionen der Linken, der Bündnisgrünen und der FDP den Äußerungen von Regionalverbandsdirektor Peter Gillo. Dieser berufe sich auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis vom 17. April 1997, wonach für die Direktwahl von Aufsichtsratsmitgliedern durch Kommunalparlamente die Verhältniswahl, für den bloßen Vorschlag von Kandidaten für den Aufsichtsrat - wie im vorliegenden Fall - aber das Mehrheitswahlrecht gelte. Das Verwaltungsgericht Saarlouis habe in einem Urteil 2006 aber Zweifel daran angemeldet, "ob an dieser sich jedenfalls nicht aus dem Wortlaut des Gesetzes ergebenden unterschiedlichen Behandlung des Vorschlagsrechts festgehalten werden kann". Dazu erklären die Fraktionen in einer Pressemitteilung: "Die spitzfindige Unterscheidung zwischen Entsendungs- und Vorschlagsrecht, auf die Gillo sich beruft, entspricht nicht dem gesunden Menschenverstand und auch nicht dem Geist der kommunalen Selbstverwaltung. Die Regelungen des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes sollen gerade verhindern, dass Mehrheitsfraktionen im Alleingang die Kontrolle über solche Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung ausüben. Die SHG-Anteile gehören allen Bürgern des Regionalverbandes, nicht nur den Funktionären von CDU und SPD." Deshalb und wegen "offensichtlicher Verfahrensmängel" in der Sitzung der Regionalversammlung rufen die drei Fraktionen nun die Kommunalaufsicht an. red

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