FDP klagt gegen Aufsichtsrat-Auswahl der SHG

Regionalverband

Regionalverband. Die FDP-Fraktion in der Regionalverbandsversammlung kritisiert das Vorgehen des Regionalverbandsdirektors im Zusammenhang mit der Veröffentlichung einer Entscheidung der Kommunalaufsicht: Für die FDP-Fraktion zeuge es von großer Respektlosigkeit des Regionalverbandsdirektors gegenüber den kleineren Fraktionen, wenn er eine Pressemitteilung über die Entscheidung der Kommunalaufsicht veröffentlicht, bevor die betroffenen Fraktionen informiert wurden.Der FDP-Fraktionsvorsitzende Manfred Baldauf: "Die zu Grunde liegende rechtliche Problematik bedarf einer grundsätzlichen Klärung. Der hier streitige Fall wird sich schnell wiederholen und erneut zu Streit führen. Hieran haben wir als Rechtsstaatspartei kein Interesse und werden daher Klage zum Verwaltungsgericht des Saarlandes erheben. Immerhin geht es um wichtige Mitwirkungsrechte der kleineren Fraktionen in der Regionalversammlung."

Grüne, Linke und FDP hatten wegen der Besetzung des Aufsichtsrats der Saarland Heilstätten (SHG) die Kommunalaufsicht angerufen. Die Parteien wollten zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat entsenden, das Verhältniswahlrecht müsse angewendet werden. Es war aber nach dem Mehrheitswahlrecht jeweils ein Vertreter von CDU und SPD gewählt worden. red

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