Besetzung des SHG-Aufsichtsrates rechtens

Regionalverband. Im vergangenen Jahr wurde von den drei Fraktionen Linke, Grüne und FDP in der Regionalversammlung das Besetzungsverfahren zum SHG-Aufsichtsrat der Saarland Heilstätten GmbH beanstandet. Die Parteien hatten Zweifel an der Richtigkeit des Wahlverfahrens für das Gremium des größten saarländischen Krankenhausträgers

Regionalverband. Im vergangenen Jahr wurde von den drei Fraktionen Linke, Grüne und FDP in der Regionalversammlung das Besetzungsverfahren zum SHG-Aufsichtsrat der Saarland Heilstätten GmbH beanstandet. Die Parteien hatten Zweifel an der Richtigkeit des Wahlverfahrens für das Gremium des größten saarländischen Krankenhausträgers. Sie hatten Klage vor dem saarländischen Verwaltungsgericht eingereicht. Wie Regionalverbandsdirektor Peter Gillo mitteilte, wurde die Klage von den drei Fraktionen jetzt zurückgezogen. Das Gericht habe das Vorgehen angeboten, da es keine Aussicht auf Erfolg der Klage sah. Der Ansicht des Gerichts hätten sich Linke, FDP und Grüne angeschlossen. Peter Gillo: "Das Gericht hat allen schriftlich zu verstehen gegeben, dass das von mir angewandte Wahlverfahren für den SHG-Aufsichtsrat richtig war. Das hatte Ende vorigen Jahres bereits die Kommunalaufsicht mitgeteilt. Den Gang vors Gericht hätten man sich sparen können." red

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