Saarland will Klagen gegen Familienkassen wohnortnah verhandeln

Saarbrücken. Klagen gegen die Familienkasse, die Anträge auf Kindergeld und Kinderzuschlag bearbeitet, sollen weiterhin in Saarbrücken möglich sein. Das kündigte die saarländische Justizministerin Anke Rehlinger (SPD) gestern an. Das Saarland plane zum 1. Februar diesbezüglich eine Bundesratsinitiative zur Änderung der Finanzgerichtsbarkeit

Saarbrücken. Klagen gegen die Familienkasse, die Anträge auf Kindergeld und Kinderzuschlag bearbeitet, sollen weiterhin in Saarbrücken möglich sein. Das kündigte die saarländische Justizministerin Anke Rehlinger (SPD) gestern an. Das Saarland plane zum 1. Februar diesbezüglich eine Bundesratsinitiative zur Änderung der Finanzgerichtsbarkeit.Hintergrund ist die Umstrukturierung der Familienkasse durch die zuständige Bundesagentur für Arbeit. Um Kosten zu sparen, soll es statt bisher 112 Niederlassungen ab Mai nur noch 14 geben. Das Saarland würde mit Rheinland-Pfalz zu einer Einheit zusammengefasst, die ihre Zentrale in Neustadt an der Weinstraße hätte. Kläger müssten also den Weg in die Pfalz auf sich nehmen. Die saarländische Initiative zielt darauf ab, den Gerichtsort künftig nicht vom Sitz der Behörde, sondern vom Wohnsitz des Klägers abhängig zu machen.

Rund 100 Klagen gegen Bescheide der Familienkasse werden pro Jahr im Saarland eingereicht. Hat die Bundesratsinitiative Erfolg, könnten diese auch künftig vor dem Finanzgericht in Saarbrücken verhandelt werden, den Klägern blieben weite Wege erspart. Rehlinger rechnet Ende des Jahres mit einer Entscheidung. In Vorgesprächen hätten andere Länder Zustimmung signalisiert. In Deutschland gibt es rund neun Millionen Kindergeldberechtigte, im Saarland sind es 110 000. Der Staat gibt dafür 33 Milliarden Euro im Jahr aus. ukl

Foto: B & B

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