Elterngeld kann zum Wegfall des Kinderzuschlages führen

Kassel · Einkommensschwache Familien können beim Erhalt von Elterngeld ihren Anspruch auf den Kinderzuschlag verlieren. Denn das Elterngeld muss nach den gesetzlichen Bestimmungen als zusätzliches Einkommen berücksichtigt werden, urteilte gestern das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel . Mit dem Kinderzuschlag stockt die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit das Kindergeld auf. Ziel ist dabei, das Abrutschen von Familien mit erwerbstätigen Eltern unter die Armutsgrenze zu verhindern.

Im jetzt entschiedenen Fall wurde einem erwerbstätigen Vater von drei Kindern die Fortzahlung des Kinderzuschlages verweigert. Grund: Die Ehefrau bezog Elterngeld , nämlich 300 Euro monatlich. Dieser Betrag müsse als Einkommen angerechnet werden, so dass kein Anspruch auf einen Kinderzuschlag mehr besteht, erklärte die Behörde.

Der Kläger hielt das für rechtswidrig und sah eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung. Denn bei BAföG-Empfängern und Wohngeldbeziehern werde das Elterngeld nicht als Einkommen angerechnet, argumentierte der Mann. Das BSG sah das jedoch anders. Zuvor hatten auch das Sozialgericht Osnabrück und das Landessozialgericht entschieden, die Familie habe keinen Anspruch auf Kinderzuschlag, weil mit der Zahlung von Elterngeld keine Bedürftigkeit mehr bestehe.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort