Rocker-Prozess: Verteidiger weist Vorwürfe zurück

Kaiserslautern. Im Kaiserslauterer Rocker-Mordprozess hat der Verteidiger eines 29-Jährigen dem 43-jährigen Mitangeklagten vorgeworfen, dieser wolle seinem Mandanten die Tat "andichten". Sein Mandant habe - entgegen der Äußerungen des 43-Jährigen - am Tattag weder ein Messer noch einen Schlagstock bei sich gehabt, sagte der Anwalt gestern vor dem Landgericht

Kaiserslautern. Im Kaiserslauterer Rocker-Mordprozess hat der Verteidiger eines 29-Jährigen dem 43-jährigen Mitangeklagten vorgeworfen, dieser wolle seinem Mandanten die Tat "andichten". Sein Mandant habe - entgegen der Äußerungen des 43-Jährigen - am Tattag weder ein Messer noch einen Schlagstock bei sich gehabt, sagte der Anwalt gestern vor dem Landgericht. Er beantragte die Ladung von Zeugen, die diese Angaben beweisen sollten. Den zu den Hells Angels zählenden Männern wird vorgeworfen, am 26. Juni 2009 bei Stetten im Donnersbergkreis mit einem bislang flüchtigen Komplizen ein Mitglied der rivalisierenden Outlaws ermordet zu haben. Der 43-Jährige, der als Kronzeuge auftritt und sich von der Motorradgruppe distanziert hat, hat die Tat dem 29-Jährigen und dem dritten Mann zugeschrieben. Nach seiner Darstellung hatte der 29-Jährige mit einem Schlagstock auf das Opfer eingeprügelt, der Dritte habe auf den Rocker eingestochen. Er selbst habe die Tat nur von einem Auto aus beobachtet. Der 29-Jährige schwieg bislang zu den Vorwürfen. Der Verteidiger dieses Angeklagten warf dem 43-Jährigen gestern vor, dieser schrecke "nicht vor einer Lüge zurück, um andere wider besseres Wissen zu belasten". Nach dem Willen des Anwalts sollen auch Zeugen geladen werden, die belegen könnten, dass der 43-Jährige "entgegen seiner Behauptung zur Gewalt neigt". dpa

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort