Gericht beendet im NSU-Prozess Vernehmung von Carsten S.

München · Im NSU-Prozess hat das Gericht nach acht Verhandlungstagen die Vernehmung des Angeklagten Carsten S. beendet.

Der 33-Jährige hatte zugegeben, den untergetauchten Neonazis Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe eine Waffe besorgt zu haben - höchstwahrscheinlich jene Pistole der Marke "Ceska", die die Terroristen bei ihren Morden verwendete. S. ist der bislang einzige der fünf Angeklagten, der vor Gericht ausgesagt und Fragen beantwortet hat. Der Mitangeklagte Holger G. verlas im Prozess um die Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) lediglich eine Erklärung. Die anderen Angeklagten wollen nicht aussagen.

Die Verteidiger des Mitangeklagten Ralf Wohlleben widersprachen gestern der Verwertung der Aussage gegen ihren Mandanten. Nach Darstellung von Carsten S. hatte Wohlleben ihn zum Kontaktmann zu dem untergetauchten Trio gemacht. Wohlleben habe ihm auch gesagt, wo er die Waffe besorgen solle, und ihm das Geld dafür gegeben. S. hatte sich jedoch geweigert, Fragen der Verteidiger Wohllebens zu beantworten, solange dieser nicht selbst aussage.

Die Verteidiger Zschäpes gaben gestern noch eine Stellungnahme zur Erklärung des Angeklagten Holger G. ab. Dessen Angaben in der Hauptverhandlung könne im Hinblick auf die gegenüber Zschäpe erhobenen Vorwürfe "kein Beweiswert zukommen", sagte Verteidiger Wolfgang Stahl. G. sei bei seinen Ausführungen "an der Oberfläche" geblieben und wolle keine Nachfragen beantworten. G hatte eingeräumt, dem Trio Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe, beim Leben im Untergrund geholfen zu haben.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort