Mordprozess ohne Beobachter

Saarbrücken · Auftakt im Verfahren gegen einen 24- und einen 16-Jährigen: Öffentlichkeit bleibt ausgeschlossen.

 Den beiden Angeklagten wird gemeinschaftlicher Mord vorgeworfen. Der Jüngere (links) ist erst 16 Jahre alt. Foto: Becker&Bredel

Den beiden Angeklagten wird gemeinschaftlicher Mord vorgeworfen. Der Jüngere (links) ist erst 16 Jahre alt. Foto: Becker&Bredel

Foto: Becker&Bredel

Das Jugendschöffengericht am Saarbrücker Landgericht hat gestern Medienvertreter und Publikum, darunter viele Angehörige der beiden Angeklagten, in einem Mordprozess aus dem Gerichtssaal gewiesen. Dem Duo wird vorgeworfen, im Juli 2015 gemeinsam einen 27-jährigen Mann aus Friedrichsthal ermordet zu haben. Sie sollen mit einem Teleskop-Schlagstock, Fäusten und Füßen so lange auf ihr Opfer eingeschlagen und -getreten haben, bis der Mann tot war. Anschließend sollen die 24 und 16 Jahre alten Angeklagten die Leiche an der Saarbrücker Bismarckbrücke in einem blauen Müllsack in die Saar geworfen haben (wir berichteten).

Der Mordprozess wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Noch vor Verlesung der Anklageschrift stellte Michael Rehberger, Verteidiger des 16-Jährigen, den Antrag, die Öffentlichkeit auszuschließen. Nach einer rund 40-minütiger Beratung verkündete das Gericht: Nur die Mutter des minderjährigen Angeklagten darf im Saal bleiben. Der 16-Jährige gelte wegen seines Alters als "besonders schutzwürdig", so der Vorsitzende Richter Andreas Lauer. Weil "familiäre Gesichtspunkte", die ihn betreffen, während der Verhandlung zur Sprache kommen sollen, müsse dies in nichtöffentlicher Sitzung geschehen, hieß es.

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