Staatsanwalt klagt Rechtsanwalt wegen Mandanten-Betrugs an

Neunkirchen · . Betrug zum Nachteil eines Mandanten wirft die Staatsanwaltschaft einem 62-jährigen Rechtsanwalt aus dem Kreis Neunkirchen vor. Er soll sich vor dem Amtsgericht Ottweiler verantworten. Hintergrund ist ein mit einem Mandanten, den er gegen eine Versicherung vertrat, vereinbartes Erfolgshonorar von angeblich 20 Prozent der erzielten Regulierungssumme.

Dabei wurde wohl entgegen der Vorschriften nicht auf eine erfolgsunabhängige Vergütung oder das gesetzliche Honorar hingewiesen. Der Mandant ging offenbar davon aus, dass es zu dem Erfolgshonorar keine Alternative gebe. So soll der Anwalt mehr als 120 000 Euro zu Unrecht kassiert haben. Im Rahmen eines zivilrechtlichen Vergleichs wurde die Summe bereits erstattet. Verteidiger Stephan Stock betont, sein Mandant bedauere, bei der Honorarvereinbarung einen Fehler gemacht zu haben. Er beteuere, dass er seinen Klienten nicht betrügen wollte.

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