Missbraucht und erniedrigt

Saarbrücken. Vor dem Saarbrücker Landgericht hat gestern ein Prozess wegen sexuellen Missbrauchs gegen eine Heimerzieherin (56) aus Neunkirchen und ihren Sohn (32), einem Büroangestellten, begonnen. Nach dem Vorwurf der Anklage sollen sich beide zwischen 1992 bis 1998 an einem Mädchen sexuell vergangen haben. Die Anklageschrift spricht von besonders schweren Fällen

 Die Angeklagte (rechts) und ihr Sohn (zweiter von links) mit ihren Verteidigern. Foto: Jakob

Die Angeklagte (rechts) und ihr Sohn (zweiter von links) mit ihren Verteidigern. Foto: Jakob

Saarbrücken. Vor dem Saarbrücker Landgericht hat gestern ein Prozess wegen sexuellen Missbrauchs gegen eine Heimerzieherin (56) aus Neunkirchen und ihren Sohn (32), einem Büroangestellten, begonnen. Nach dem Vorwurf der Anklage sollen sich beide zwischen 1992 bis 1998 an einem Mädchen sexuell vergangen haben. Die Anklageschrift spricht von besonders schweren Fällen. Auch der Ehemann der Heimerzieherin soll mitgemacht haben. Er ist aber in diesem Prozess nicht angeklagt.

Nach der Schilderung des heute 24-jährigen Opfers zog es im Alter von acht Jahren mit seiner Mutter in den Haushalt der Angeklagten. Die Mutter betreute dort ehrenamtlich einen schwerbehinderten Jungen der Familie. Mutter und Opfer schliefen auch im Zimmer dieses Jungen. Wenn die Mutter des Opfers aus dem Hause war, kam es zu den sexuellen Handlungen. Die Heimerzieherin und ihr 32-jähriger Sohn vergingen sich an dem Mädchen. Es soll auch aufgefordert worden sein, sexuelle Handlungen des Ehemannes der Heimerzieherin zu dulden. Von morgens bis abends sei das Mädchen zum Arbeiten gezwungen worden. Aus Angst vor Strafe konnte es sich nicht seiner Mutter anvertrauen.

Noch schlimmer sei es geworden, als die Mutter des Opfers der Familie den Rücken kehrte, um in einer lesbischen Beziehung zu leben. Sie ließ das Mädchen zurück. Erst ein Jahr danach wurde es von seiner Mutter aus seiner Hölle befreit.

Die Sache kam erst ans Licht, als das Opfer jetzt selbst vor Gericht stand. Die mittlerweile erwachsene Frau war in Niedersachsen wegen Haschisch-Delikten angeklagt. Als sie dort der Richter nach den Hintergründen befragte, druckste sie zunächst. Erst als die Öffentlichkeit von dem Prozess ausgeschlossen wurde, machte sie Andeutungen, über das, was in Neunkirchen geschehen sein soll. Bei der Überprüfung ihrer Glaubwürdigkeit schilderte sie schließlich einem Psychiater der Universität Göttingen Einzelheiten. Die Verteidigung zielt in dem Prozess offenbar darauf ab, die Angaben des Opfers als unglaubwürdig hinzustellen. Der Ehemann der Angeklagten tritt als Entlastungszeuge auf, er will von solchen Übergriffen nichts gewusst haben. "Alles gelogen" ist seine stereotype Antwort auf alle Fragen des Verteidigers. Der Prozess wird fortgesetzt.

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