Missbrauchsprozess in Freiburg Mutter erhält höchste Haftstrafe

Freiburg · Angeklagte im Freiburger Missbrauchsprozess muss zwölfeinhalb Jahre hinter Gitter.

Im Prozess um Kindesmissbrauch in Staufen bei Freiburg müssen die Mutter des Opfers und ihr Partner viele Jahre ins Gefängnis. Die 48 Jahre alte Frau wurde gestern vor dem Landgericht Freiburg zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt – wegen Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs sowie Zwangsprostitution ihres Sohnes. Gegen den Lebensgefährten der Frau, einen einschlägig vorbestraften 39-Jährigen, verhängten die Richter eine Strafe von zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Damit kommt der Mann auch nach Verbüßung seiner Haftstrafe erstmal nicht frei.

Das Paar hatte den heute Zehnjährigen mehr als zwei Jahre vielfach vergewaltigt und zur Prostitution gezwungen. Die beiden Verurteilten sollen insgesamt 42 500 Euro Schmerzensgeld an den Jungen sowie an ein weiteres Opfer zahlen.

Die Frau habe vor Gericht wenig zur Aufklärung beigetragen, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin in der Urteilsbegründung. Sie habe dem Jungen die meisten Schmerzen zugefügt. Eine schlüssige Erklärung, wieso sie zur Täterin wurde, habe sie nicht gegeben. Von allen insgesamt acht Angeklagten in dem Missbrauchsfall habe die Frau daher die höchste Haftstrafe erhalten. Sie ließ nach dem Urteil über ihren Anwalt Matthias Wagner erklären, sie erkenne das Urteil an und werde nicht in Revision gehen. Ob ihr früherer Lebensgefährte das tun wird, blieb zunächst offen. Rechtlich möglich sind in Fällen von schweren Kindesmissbrauch laut Gesetzgeber bis zu 15 Jahre Haft.

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