Lehrerin will kein Schmerzensgeld zahlen

Osnabrück/Völklingen · Die Lehrerin, die in Hessen einen aus dem Saarland stammenden Kollegen mit erfundenen Vergewaltigungsvorwürfen ins Gefängnis gebracht hatte, geht gegen ein Schmerzensgeld-Urteil vor. Vor zehn Tagen hatte eine Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück die 49-Jährige zur Zahlung von 80 000 Euro an die Tochter des vor mehr als einem Jahr in Völklingen gestorbenen Lehrers verurteilt.

Nun werde im kommenden Jahr erneut verhandelt, teilte das Gericht gestern mit. Weder die Frau noch ihr Anwalt waren bei der ersten Verhandlung anwesend, nun legte sie Einspruch ein.

Der Fall des in Darmstadt unschuldig zu fünf Jahren Haft verurteilten Horst Arnold gilt als einer der größten Justizirrtümer der deutschen Rechtsgeschichte (die SZ berichtete). Erst als einer Frauenbeauftragten des Schulamtes auffiel, dass das vermeintliche Opfer in anderen Fällen gelogen hatte, wurde der Fall neu aufgerollt. Das Landgericht Kassel stellte 2011 die Unschuld von Arnold fest. Ein Jahr später starb dieser an Herzversagen. Aufgrund der Falschaussage verurteilte das Landgericht Darmstadt die inzwischen bei Osnabrück wohnende Lehrerin im September wegen Freiheitsberaubung zu fünfeinhalb Jahren Haft.

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